Wolfenbüttel. Der Kreisrat hat ein neues Modell der Kulturförderung beschlossen, welches das Zuwendungsverfahren für kulturelle Projekte ab dem 1. Januar 2016 transparenter, flexibler und nachhaltiger machen soll.
Das Drei-Säulen-Modell
In der bisherigen Kulturförderung des Landkreises Wolfenbüttel war wenig Spielraum für einmalige Zuschüsse oder außerplanmäßige Projektförderungen (RegionalWolfenbüttel.de berichtete). Das soll sich ab dem 1. Januar kommenden Jahres ändern. Anhand eines sogenannten „Drei-Säulen-Modells“ soll die Flexibilität des Zuwendungsverfahrens mit Beginn des neuen Jahres gesteigert werden. Dieses Modell unterscheidet zwischen einer institutionellen Förderung, einer kontinuierlichen Kleinförderung und einer Projekt- bzw. Konzeptionsförderung. Bei der institutionellen Förderung kann für eine bestimmte Laufzeit eine konstante jährliche Fördersumme beantragt werden. Bei der kontinuierlichen Kleinförderung kann mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren eine konstante jährliche Fördersumme beantragt werden, wobei die Förderanträge jährlich gestellt werden müssen und bei der Projekt- bzw. Konzeptionsförderung können zeitlich und sachlich abgegrenzte kulturelle Vorhaben bezuschusst werden. Hierbei kann die Abdeckung einer verbleibenden Finanzierungslücke, sofern eigene Mittel und Drittmittel nicht ausreichen, beantragt werden.
Einführung einer Kulturkommission
Zur flexiblen Gestaltung der Mittelvergabe wird ein Entscheidungsgremium, die sogenannte Kulturkommission, eingerichtet, die bei jedem Projektantrag auch den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und der Effizienz Rechnung tragen soll. In einer konstituierenden Sitzung soll die Kulturkommission außerdem über Ziele, Qualitäts- und Förderkriterien der Kulturförderung des Landkreises entscheiden und soll schließlich auch eigenständig über Höhe und Art einmaliger Projekt- bzw. Konzeptionsförderung von 500,- bis 10.000,-€ entscheiden können.
Umstellungsverfahren
Alle derzeit geförderten Vereine und Verbände werden ungeachtet der Art der beantragten Zuwendung aufgefordert, sich zum 31. Oktober dieses Jahres bei der Fachabteilung Kultur & Medien neu zu bewerben.

