Lagosky: „Gordischer Knoten durchhauen“




Wolfenbüttel. „Mit diesem Gesetz setzen wir einen Meilenstein in der christ-sozialen Politik der Union. Damit verwirklichen wir gleich drei unserer zentralen Zielsetzungen: Mehr Fairness in der Arbeitswelt, die Stärkung der bewährten Tarif- und Sozialpartnerschaft und somit die Stärkung der Leistungsfähigkeit unserer sozialen Marktwirtschaft. Davon profitieren die Menschen auch in meinem Wahlkreis ganz konkret“, sagte der heimische Bundestagsabgeordnete Uwe Lagosky zur Verabschiedung des Gesetzes zum Mindestlohn und zur Stärkung der Tarifautonomie.

Gerade für die Union gelte der Grundsatz „Leistung muss sich lohnen“. Deshalb sollten Menschen von ihrer Hände Arbeit auch auskömmlich leben können. Lagosky: „Die Tarifautonomie hat in der erfolgreichen Wirtschaftsgeschichte unseres Landes ein ausbalanciertes Spiel der Kräfte garantiert. Das deutsche Modell der Tarifautonomie – eingebettet in die Soziale Marktwirtschaft - ermöglichte zudem soziale Sicherheit wie auch ein hohes Maß an Betriebsfrieden durch fairen Interessenausgleich, was viele andere Länder in Europa lange nicht erreichen konnten.“

Tarifautonomie setze starke Tarifpartner und eine starke Tarifbindung voraus. Das Gesetz werde helfen, dass diejenigen Tarifpartner, die ihre Rolle im Laufe der Zeit weniger ausfüllen konnten oder wollten, wieder zur notwendigen Stärke zurückfinden können. Gleich drei Instrumente würden dabei helfen: Verbesserte Möglichkeiten zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen, die Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes und die Einführung eines Mindestlohns.

Für die Union stehe dabei im Vordergrund, dass der Mindestlohn weder Arbeitsplätze gefährden noch Branchen oder Regionen in ihrer Wirtschaftlichkeit beinträchtigen oder gar einengen darf. „Genau deshalb haben wir zum Beispiel für die Zeitungsbranche, für Saisonarbeit wie in der Landwirtschaft oder für bestimmte regionale Tarife in wenigen Branchen vertretbare Übergangsregelungen gefunden. Es sind Hilfestellungen, keine Ausnahmen!“, unterstrich Lagosky.

Ein Mindestlohn dürfe nicht zu Einstellungshemmnissen oder gar zu Fehlanreizen führen. Deshalb stünde die befristete Ausnahme bei der Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen und die bewusste Altersgrenze von 18 Jahren im Gesetz. Lagosky: „Wir wollen, dass Jugendliche eine gute, fundierte  Ausbildung machen und nicht auf den ‚schnellen Euro‘ schielen.“

Wesentlich für die Union sei, dass der Mindestlohn wie jede andere Lohnfindung zentrale Aufgabe der Tarifautonomie und in alleiniger Verantwortung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bleiben müsse. Der „Mindestlohn per Parlamentsabstimmung“ werde jetzt einmalig und letztmalig erfolgen. Ab dann werde im Zweijahres-Rhythmus die Mindestlohnkommission von Arbeitnehmern und Arbeitgebern eigenverantwortlich mit gesamtwirtschaftlicher Betrachtung und mit einem breiten Prüfkatalog den Mindestlohn festlegen.

„Der Gordische Knoten ist durchhauen! Die Tarifautonomie wird gestärkt und der Mindestlohn kommt. Millionen von Menschen werden davon profitieren“, betonte Lagosky nach der Verabschiedung des umfangreichen Gesetzespakets durch den Deutschen Bundestag.