Landes-LINKE zum Hungerstreik in der JVA Celle: Sicherungsverwahrte sollten den Rechtsweg beschreiten


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Die Linke im Landtag rät den in Hungerstreik getretenen Sicherungsverwahrten in der JVA Celle (WolfenbüttelHeute.de berichtete), den Rechtsweg zu beschreiten, um ihre Interessen zu verfolgen.

Hans-Henning Adler, der Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher, sagte: „Die Chancen stehen nicht schlecht, weil das Bundesverfassungsgericht (BVG) bereits mit zwei Urteilen unterstrichen hat, dass der Vollzug der Sicherungsverwahrung  nur noch nach ,strikter Verhältnismäßigkeitsprüfung zulässig ist‘.“ Dies gelte schon jetzt. Adler verwies darauf, dass sämtliche Bundes- und Landesgesetze bis zum 31. Mai 2013 der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte angepasst werden müssen.
 

Der rechtspolitische Sprecher erinnerte außerdem daran, dass das Bundesverfassungsgericht einen „freiheitsorientierten und therapiegerichteten Vollzug“ der Sicherungsverwahrung angemahnt hat. Dabei solle den Verwahrten, die ihre Strafe längst abgesessen haben, eine „realistische Entlassungsperspektive eröffnet werden“.

Folgerichtig fordere das BVG deshalb auch Vollzugslockerungen wie Freigang, Ausgang oder Urlaub zur Vorbereitung der Entlassung. Vorbild hierbei könne der Strafvollzug in den skandinavischen Ländern sein, die mit beachtlichem Erfolg stärker von der Möglichkeit des offenen Vollzugs Gebrauch machen. „Wenn die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts erfüllt werden, dann werden die Hungerstreikenden auch ihre Bedürfnisse zum Beispiel nach Sex außerhalb der JVA nachgehen können.“


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