Landesgartenschau in Wolfenbüttel? So geht es weiter

Eine Machbarkeitsstudie liegt jetzt vor. Doch es gibt noch viele Fragezeichen.

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Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Wolfenbüttel. Soll sich Wolfenbüttel um die Landesgartenschau 2030 bewerben? Diese Frage steht seit einigen Jahren im Raum und wird auf Wunsch einer politischen Mehrheit von der Verwaltung bearbeitet. So wurde im März 2021 eine Machbarkeitsprüfung in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse nun vorliegen. Darüber wird zunächst der städtische Bauausschuss am 20. August diskutieren, bevor weitere Gremien folgen. Demnach gibt es diverse Optionen, wie es jetzt weitergehen könnte.



Aus der vom Planungsbüro arc.grün erarbeiteten Machbarkeitsstudie und den Rückmeldungen aus der Bürgerbeteiligungen wurden folgende Szenarien entwickelt: Szenario A1: Die Verwaltung wird beauftragt, die Bewerbung für die Landesgartenschau 2030, auf Grundlage der Eckpunkte der Machbarkeitsstudie, bis zum 1. November 2024 einzureichen. Szenario A2: Die Stadt Wolfenbüttel bewirbt sich erst im Jahr 2034 auf die Landesgartenschau.

Doch keine Landesgartenschau?


Szenario B1: Die Stadt Wolfenbüttel bewirbt sich nicht auf die Landesgartenschau 2030 oder 2034. Das im Rahmen der Machbarkeitsstudie erarbeitete Konzept wird zur Kenntnis genommen. Szenario B2: Die Stadt Wolfenbüttel bewirbt sich nicht auf die Landesgartenschau 2030 oder 2034. Die Verwaltung wird jedoch beauftragt, Vorschläge zu machen, welche der Ideen aus der Machbarkeitsstudie auch unabhängig von der Landesgartenschau umgesetzt werden sollten.

Im Fall einer Bewerbung, würde Anfang 2025 eine Bereisung des Veranstaltungsortes durch die Bewertungskommission stattfinden. Im Nachgang würde die Entscheidung über die Vergabe fallen. Sollte die Stadt Wolfenbüttel den Zuschlag für die Durchführung der Landesgartenschau 2030 erhalten, würden Anfang 2026 die Realisierungswettbewerbe ausgelobt und anschließend die Landesgartenschau GmbH gegründet. Im Jahr 2027 wäre mit dem Beginn der ersten Baumaßnahmen zu rechnen.

Beschlussvorlage folgt


Rechtzeitig mit Vorlauf zu den Gremienterminen im September, will die Verwaltung auf Grundlage der Beratung in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Umwelt und des Ausschusses für Kultur, Tourismus und Städtepartnerschaften eine Beschlussvorlage zum weiteren Vorgehen einbringen.

Aus Sicht der Verwaltung spricht für eine Bewerbung die Förderung des Tourismus, wirtschaftliches Wachstum, ökologische Nachhaltigkeit, soziale Integration und städtische Entwicklung. Zudem erfahre der Bekanntheitsgrad Wolfenbüttels durch die intensive mediale Präsenz und die Besucher eine nachhaltige Steigerung. Die positiven Effekte wirkten über die Dauer der Veranstaltung hinaus und würden zur langfristigen Verbesserung der Lebensqualität beitragen.

Es gibt auch Risiken


Allerdings könne die Landesgartenschau auch Nachteile mit sich bringen, die eine generelle Entscheidung gegen eine Bewerbung begründen könnten. Eine derart große Veranstaltung bringe nicht nur wirtschaftliche Vorteile, sondern berge auch Risiken. Die Planung, Vorbereitung und Durchführung einer Landesgartenschau seien mit erheblichen Kosten verbunden. Es besteht bei Veranstaltungen dieser Dimension immer das Risiko, dass die tatsächlichen Kosten die geplanten Budgets übersteigen, was zu langfristigen finanziellen Belastungen für die Stadt Wolfenbüttel führen könne.

Die erwarteten Einnahmen könnten ausbleiben oder die Besucherzahlen (insbesondere bei schlechtem Wetter) hinter den Erwartungen zurückbleiben, was zu finanziellen Defiziten führe. Auch werde es während der Schau zu erhöhtem Verkehrsaufkommen und einer stärkeren Belastung der städtischen Infrastruktur kommen, was für Anwohner und Besucher gleichermaßen zu Beeinträchtigungen führe.

Gesamtkosten von 42 Millionen Euro


Die investiven Gesamtkosten liegen laut Machbarkeitsstudie bei insgesamt 42 Millionen Euro. Den Kosten steht ein erwarteter Landeszuschuss von 5 Millionen Euro und Fördermittel in unbekannter Höhe gegenüber. Für die Kalkulation wird ein Förderbetrag von einem Drittel der verbleibenden Kosten angesetzt. Die investiven Kosten die ohne Gegenfinanzierung aufgebracht werden müssen liegen demnach in der „großen Variante“ bei fast 25 Millionen Euro. Auf die drei Jahre vor der Gartenschau aufgeteilt bedeutet dies zusätzliche Aufwendungen in den Jahren 2027 bis 2029 von jährlich über 8 Millionen Euro.

Drei Eintritts-Szenarien


Zusätzliche Kosten könnten auch durch ein Defizit bei den Besucher-Einnahmen entstehen. Denn hier sind drei Modelle in der Diskussion. Szenario 1: Nullvariante ohne Eintritt: Hier könne auf die Kosten von Einzäunung, Ticketingsystem und Security in einer Höhe von etwa 1,5 Millionen Euro verzichtet werden. Dem gegenüber stünden jedoch große Einnahmeverluste, so dass hier ein Finanzierungsbedarf von zirka 8,5 Millionen Euro entstehen würde.

Szenario 2: Klassische Eintrittspreise: Hier würden aktuelle Eintrittspreise auf 2030 hochgerechnet und in den üblichen Versionen Tageskarten, reduzierte und Dauerkarten eingerechnet. Bei einer angenommenen Besucherzahl von 400.000 Besuchern (Vergleich Bad Gandersheim 425.000 / Fulda 437.000) könne hier in etwa kostendeckend gewirtschaftet werden. Allerdings werde hier vorausgesetzt, dass auch die Bewohner Wolfenbüttels Eintritt zahlen.

Szenario 3: In diesem Szenario erhalten die Bewohner der Stadt (Nachweis zum Beispiel über Meldeschein) eine Dauerkarte zum symbolischen Preis von einem Euro. Bei einer Einwohnerzahl von rund 52.000 und der Annahme, dass etwa 30 Prozent der Einwohner von dem Angebot Gebrauch machen, würden weiterhin für die Besucher von außerhalb die klassischen Eintritte anfallen. Damit ergebe sich rechnerisch ein Defizit von zirka 1,7 Millionen Euro, das im Haushalt abgedeckt werden müsste.

Über die geplanten Inhalte einer möglichen Landesgartenschau in Wolfenbüttel berichten wir in einem späteren Artikel.


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