Niedersachsen wird im Bundesrat erneut eine Initiative einbringen, um den legalen Waffenbesitz von Extremisten effektiv zu unterbinden. Das hat die Landesregierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen.
Das bereits in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus“ stärke zwar die Handlungsfähigkeit der Sicherheitsbehörden, so der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann. Beim Waffenrecht klaffe aber weiterhin eine Sicherheitslücke. So fehlten dort bisher Bestimmungen, mit denen der Waffenbesitz von Rechtsextremisten effektiv unterbunden werden könne.
„Legale Schusswaffen gehören nicht in die Hände von Extremisten – erst recht nicht in die Hände von Neonazis!“, erklärte Uwe Schünemann. Hier bestehe weiterhin Handlungsbedarf.
Das Waffengesetz besagt schon jetzt, dass jemand, der sich offen gegen die verfassungsmäßige Ordnung stelle, nicht befugt ist, eine Schusswaffe zu besitzen. Entsprechend sind die Waffenbehörden bei der Zuverlässigkeitsprüfung schon jetzt verpflichtet, auf das Bundeszentralregister, das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister sowie auf die Stellungnahme der örtlichen Polizei zurückzugreifen. Diese Regelung hat sich allerdings als nicht ausreichend erwiesen.
Innenminister Uwe Schünemann betonte dazu: „Einzig der Verfassungsschutz verfügt über umfassende Informationen über das rechtsextremistische Milieu. Diese Erkenntnisse brauchen auch die Waffenbehörden bei der Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Deshalb setzt sich Niedersachsen dafür ein, eine waffenrechtliche Regelanfrage bei den Verfassungsschutzbehörden einzuführen.“
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