Wolfenbüttel. Ab sofort bietet das Umweltamt, Bereich Klimaschutz des Landkreises, auf Grundlage einer Zuwendung durch die „Stiftung Zukunftsfonds Asse“ mit Mittel des Bundes, den Bürgern des Landkreises das Förderprogramm "Klimaschutzmaßnahmen in privaten Haushalten" an.
Seit 2008 werden über das Umweltamt des Landkreises Wolfenbüttel Energieberatungen vermittelt. Im Frühjahr 2014 startete das Umweltamt die Wiederauflage der Gebäudeberatung „cle[WF]er modernisieren!“. Im Herbst 2015 kam in Kooperation mit der Klimaschutz und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) der „SolarCheck – cle[WF]er die Sonne nutzen“ dazu. Abgerundet wurde das Beratungsangebot mit der Heizungsberatung „clever heizen“, die ab Frühjahr 2016 ebenfalls in Kooperation mit der KEAN angeboten werden konnte. Insgesamt wurden seit 2014 über 260 Beratungen mit vielen Maßnahmenempfehlungen für Immobilieeigentümer des Landkreises Wolfenbüttel durchgeführt.
Zusätzliche Förderung
In den Telefonaten mit den Beratungsempfängern und in der Evaluation der Beratungsangebote wurde an die Mitarbeiter des Umweltamtes der Wunsch einer zusätzlichen Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen herangetragen. Um nun von der Beratung in die Umsetzung zu kommen und um dem Immobilieneigentümer besondere Anreize für die Durchführung der in den Beratungen empfohlenen energetischen Maßnahmen zu geben, wurde in Zusammenarbeit mit der „Stiftung Zukunftsfonds Asse“ dieses Zuwendungsprogramm zur CO2-Einsparung erarbeitet. Neben der Reduzierung der Treibhausgasemissionen, sollen die Maßnahmen für die Bewohner der Immobilien zu einer Betriebskosteneinsparung, einer Steigerung der Wohnqualität und der Behaglichkeit sowie einer Erhöhung des Immobilienwertes führen.
Voraussetzungen für die Förderung
Über das Förderprogramm werden Zuwendungen für energetische und effizienzsteigernde Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden vergeben. Die Immobilien müssen sich im Landkreis Wolfenbüttel befinden, seit mindestens fünf Jahren fertiggestellt und sollten nicht mehr als sechs Wohneinheiten umfassen. Unter diesen Voraussetzungen können eine begleitende zweistündige neutrale und kostenfreie Förderberatung sowie maximal 2.000 Euro pro Immobilie als nichtrückzahlbarer Zuschuss beantragt werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Dämmmaßnahmen am Wohngebäude wie Außenwand-Dämmung, Verfüllung von Hohlschichten in Außenwänden, Fenster- und Haustürerneuerungen, Dämmung der Kellerdecke, des Daches und der obersten Geschossdecke mit unterschiedlichen Fördersätzen der gedämmten Fläche. Des Weiteren können die Bargeldzuschüsse für thermische Solaranlagen, Photovoltaikanlagen oder die Heizungserneuerung erhalten werden. Förderanträge können ab einer Zuwendungssumme von 500 Eurogestellt werden.
Die Zuwendungsgrundsätze sind auf der Internetseite des Landkreises Wolfenbüttel zu finden oder können per Email (energieberatung@lk-wf.de) angefordert werden. Die Anforderungen des Förderprogrammes orientieren sich an den Bedingungen der KfW-Programme 151/152 bzw. 430 für Einzelmaßnahmen und dem „Anreizprogramm Energieeffizienz“ (APEE, „Förderung der Modernisierung von Heizungsanlagen bei Nutzung erneuerbarer Energien“) des BAFA. Eine gleichzeitige Förderung und Kumulierung mit diesen Programmen ist zulässig und ausdrücklich erwünscht.
Maßnahmen nicht vor Antragstellung starten
Um das Förderprogramm in Anspruch nehmen zu können, meldet sich der Immobilieneigentümer telefonisch oder per Email bei Sylke Adam oder Armin Herglotz vom Umweltamt an. Für die Planungen ist es wichtig zu wissen, dass vor Antragsstellung noch nicht mit den Maßnahmen begonnen werden sollte oder Aufträge vergeben werden. Wenn vorab Angebote eingeholt werden, beeinträchtigt dies die Förderung nicht.
Weitere Infos auf der Landkreis-Homepage
CleWFer modernisieren - Für Kommunen und Vereine
CleWFer modernisieren - Für Bürger