Landkreis. Ab sofort können von Privathaushalten beim Landkreis Anträge für das Förderprogramm „Klimaschutzmaßnahmen in privaten Haushalten 2021 bis 2024“ gestellt werden. Dies teilte die Kreisverwaltung am Donnerstag mit.
Der Schwerpunkt in diesem Förderzeitraum ist auf die bessere Isolierung der Gebäudehülle und damit eine CO2-Reduzierung im Sektor Gebäudebeheizung gelegt. Außerdem werden Holzpelletkessel, und Solaranlagen zur Wärmeerzeugung (Solarthermie) und Stromproduktion (Photovoltaik) gefördert.
Vereinfachtes Verfahren
Das Antragsverfahren wurde erheblich vereinfach. Es ist – statt wie bisher drei – nur noch ein Angebot eines Handwerksbetriebs notwendig und der Antrag kann bequem über die Internetseite des Landkreises Wolfenbüttel gestellt und hochgeladen werden. Eine Energieberatung ist nur noch für energiesparende Maßnahmen an der Gebäudehülle (Fenstererneuerung und Dämmung) Pflicht.
Des Weiteren wurden die Anforderungen an die Gebäudedämmung reduziert und die Fördersätze auf 3.000 Euro beziehungsweise bis zu 5.000 Euro erhöht, um mehr Eigentümerinnen und –eigentümer zu motivieren, eine Dämm-Maßnahme umzusetzen. Ebenfalls wurde der Fördersatz für Holzpelletheizungen und thermische Solaranlagen erhöht.
Zusätzlich wurden Lücken in der Förderlandschaft geschlossen. So ist eine Gebäudedämmung in Eigenleistung weiterhin förderfähig, aber auch Batteriespeicher für bestehende und angemeldete Photovoltaik-Anlagen oder die Neuinstallation von Photovoltaik-Anlagen ohne Batteriespeicher. In Ergänzung zu den Maßnahmen an den Wohngebäuden werden jetzt auch Dienstleistungen wie Baubegleitung durch Energieberater oder Regelungsoptimierungen von Heizungsanlagen gefördert.
Privathaushalte im Kreisgebiet können gefördert werden
Die Förderung kann von Eigentümerinnen und Eigentümern beantragt werden, die ein Wohngebäude mit maximal sechs Wohneinheiten als „Privathaushalt“, „Wohnungseigentümergemeinschaft“ oder „privater Vermieter“ besitzen. Das Wohngebäude muss sich im Landkreis Wolfenbüttel befinden und seit mindestens fünf Jahren fertiggestellt sein. Bereits bewilligte oder erhaltenen Zuwendungen aus dem Förderprogramm „Klimaschutzmaßnahmen in privaten Haushalten“ aus den Jahren 2017 bis 2020 bleiben unberücksichtigt.
Mehr Informationen und Anträge unter www.lkwf.de/klimaschutz.
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