Wolfenbüttel. Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Bauen und Klimaschutz im Landkreis Wolfenbüttel hatte es bereits empfohlen (RegionalWolfenbüttel.de berichtete), jetzt hat der Kreistag entschieden und neue Bereiche im Landkreis als Überschwemmungsgebiete ausgewiesen.
Bereiche um die Altenau, die östlich des Ortes Schöppenstedt beginnen und südwestlich der Okertalsiedlung enden, sowie Bereiche um den Winnigstedter Tiefenbach in der Samtgemeinde Elm-Asse werden aufgrund von neuen Berechnungen nun als Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Auch das bereits festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Oker von Wolfenbüttel bis Schladen wird durch neue Bereiche in Isingerode erweitert.
Ein Überschwemmungsgebiet (ÜSG) ist ein Bereich, in dem ein Hochwasserereignis statistisch gesehen mindestens einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Rechtlich gesehen hat die Ausweisung eines ÜSG einige Folgen. So ist innerhalb eines ÜSG zum Beispiel untersagt: Die Ausweisung von neuen Baugebieten in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch (ausgenommen Bauleitpläne für Häfen und Werften), die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen, das Anlegen von Baum- oder Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vorsorglichen Hochwasserschutzes entgegenstehen und noch einiges mehr. Den Einschränkungen entsprechend hat die Ausweisung zum Überschwemmungsgebiet auch Folgen auf den Marktwert von Grundstücken. Wie mehrfach im Kreis-Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Bauen und Klimaschutz betont wurde, sei die Ausweisung zum ÜSG in den nun betroffenen Gebieten allerdings eine unvermeidliche und zukünftigen Käufern gegenüber ehrliche Maßnahme.
Landkreis hat neue Überschwemmungsgebiete ausgewiesen
von Jan Borner
Ausschnitt des Plans für die Festlegung des Überschwemmungsgebietes der Altenau im Bereich des Landkreiseses Wolfenbüttel. Foto: Landkreis Wolfenbüttel. | Foto: Landkreis Wolfenbüttel