Wolfenbüttel. Der Landkreis Wolfenbüttel hat in den vergangenen Monaten ein laserbasiertes Messgerät zur Geschwindigkeitskontrolle getestet. Jetzt werde ein Kauf oder eine längerfristige Anmietung des Anhängers mit Messgerät geprüft, wie der Landkreis Wolfenbüttel berichtet.
Das Gerät ist als Aufsatz in einem KFZ-Anhänger eingebaut. Von Ende Oktober des Vorjahres bis Ende Januar 2019 war es kreisweit im Einsatz. Jetzt ist der Anhänger wieder beim Hersteller. Die so genannte Semi-Station kann flexibel für die mobile Geschwindigkeitskontrolle eingesetzt werden. Hintergrund für den Test sei, dass der Landkreis nach Alternativen zu der bisherigen mobilen Messtechnik sucht. Diese werde durch den Hersteller ab 2021 nicht mehr unterstützt, weshalb der Landkreis nun über die weitere Verwendung eines solchen Gerätes entscheiden müsse.
Auf Hinweise aus der Bevölkerung eingehen
Der dreimonatige Test wäre eine erste Orientierungsphase gewesen. Eine Entscheidung, das Gerät anzuschaffen, sei noch nicht abschließend getroffen. Die Straßenverkehrsabteilung informiert sich weiterhin über verschiedene Systeme auf dem Markt, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) für Geschwindigkeitskontrollen zugelassen sind. Vorteil des durch die Verwaltung getesteten Geräts ist, dass es beide Straßenseiten rund um die Uhr überwachen könne. So werden auch Verstöße in der Nacht durch das Gerät aufgezeichnet. Zudem könne der Landkreis Wolfenbüttel mit der mobilen Messstelle kurzfristig auf Hinweise und Wünsche von Gemeinden und der Bevölkerung eingehen.
Geschwindigkeitsüberwachungen sind ein klarer Gesetzesauftrag, den das Land Niedersachsen in den Richtlinien für die Verkehrsüberwachung formuliert hat. Verstöße gegen die geltenden Geschwindigkeiten würden im Landkreis häufig vorkommen. Auch an Schulen und Kindergärten werde zu schnell gefahren. Mit dem Testgerät wurden in den drei Monaten im gesamten Landkreis 4.405 Geschwindigkeitsüberschreitungen gemessen. In Bußgeldern ausgedrückt bedeutet das einen Betrag von rund 91.823 Euro.
Mit dem Gesetzesauftrag gingen auch Sonderbefugnisse einher. Das betreffe etwa die Standortwahl für die mobilen Messfahrzeuge. Aufgrund einer Ausnahmegenehmigung wurde die getestete Mess-Station mit Anhänger auch auf öffentlichem Parkraum aufgestellt. Mit diesen Maßnahmen könne die ordnungsgemäße Kontrolle sichergestellt werden, die die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden erhöhen soll.
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