Landkreis wird Hochinzidenzkommune: Harte Regeln für Kontakte, Shopping und KiTas

Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten ist ab dem 17. April 2021 untersagt. Terminshopping wird untersagt und auch die Zahl derer die wir treffen dürfen noch einmal reduziert.

(Symbolbild)
(Symbolbild) | Foto: Marvin König

Wolfenbüttel. Der Landkreis Wolfenbüttel hat sich am heutigen Donnerstag durch Allgemeinverfügung mit Wirkung ab Samstag zur Hochinzidenzkommune erklärt. Das hat Auswirkungen auf das allgemeine Leben. Nicht nur KiTas und Horte müssen schließen. Auch beim Shoppen und den persönlichen Kontakten gibt es Änderungen. Die Stadt Wolfenbüttel hat eine Information für Eltern veröffentlicht.


"Das Infektionsgeschehen im Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel steigt seit einiger Zeit konstant an und ist nicht auf begrenzt lokalisierbare Infektionsgeschehen zu konkretisieren. Daher ist davon auszugehen ist, dass die Überschreitung der 7-Tage-lnzidenz auch von Dauer sein wird. Mit Vorliegen dieser verordnungsrechtlichen Voraussetzungen ist der Landkreis Wolfenbüttel zur Hochinzidenzkommune zu erklären", heißt es in der Allgemeinverfügung des Landkreises, die im Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Auch wenn die "Bundesnotbremse" derzeit per Gesetz vorangebracht werden soll, der Landkreis Wolfenbüttel verzichtet mit aktueller Verfügung auf eine Ausgangsbeschränkung. Änderungen gibt es allerdings beim Terminshoppen. Das ist ab dem 17. April vorerst nicht mehr möglich, wie der Landkreis auf telefonische Nachfrage erklärt. "Click&Collect" bleibe hingegen jedoch, ebenso wie die Öffnung der Geschäfte für den täglichen Bedarf, erlaubt. Museen, Ausstellungen und ähnliche Einrichtungen müssen wieder schließen. Dies gilt nicht für Büchereien und Bibliotheken.

Für Schulen gibt es hingegen keine Änderungen. Bereits seit dem 12. April gilt folgende Regelung für die Schulen im Landkreis: Grund- und Förderschulen (Geistige Entwicklung) sowie die Abschlussklassen der allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sind im Wechselunterricht ("Szenario B"). Alle anderen Jahrgänge und Schulen haben Distanzunterricht ("Szenario C").

Kontaktbeschränkungen


Bei der Zusammenkunft von Personen wird es wieder strengere Regeln geben. Somit darf sich jede Person in der Öffentlichkeit außerhalb der eigenen Wohnung nur allein oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, und höchstens einer weiteren Person oder als Einzelperson mit mehreren Personen aus einem gemeinsamen Hausstand sowie jeweils mit zugehörigen Kindern bis einschließlich sechs Jahren aufhalten. Begleitpersonen oder Betreuungskräfte, die erforderlich sind, um Menschen mit einer wesentlichen Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen, werden nicht eingerechnet. Eine weitere Person ist zulässig, soweit diese Dritte im Sinne des§ 1684 Abs. 4 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist.

Das gilt auch für private Zusammenkünfte in der eigenen Wohnung oder anderen eigenen geschlossen Räumlichkeiten, auf eigenen oder privat zur Verfügung gestellten Flächen unter freiem Himmel wie zum Beispiel in zur eigenen Wohnung gehörenden Gärten oder Höfen oder in der Öffentlichkeit, auch in außerhalb der eigenen Wohnung zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten.

Individualsport


Die Individualsportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur noch allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands gestattet. Die Ausnahme für die Sportausübung von Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von
einschließlich 14 Jahren gilt nicht mehr.

Regelungen für KiTas und Horte


Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten ist ab dem 17. April 2021 untersagt. Zulässig ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen nach § 12 Abs. 1 Sätze 2 ff. der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Die Allgemeinverfügung tritt am 17. April 2021 in Kraft und gilt bis zum Zeitpunkt ihres Widerrufes.

"Die KiTas sind mit Wirkung vom 17. April 2021 geschlossen – das ist der Grundsatz. Die Betreuung der Kinder muss zu Hause erfolgen; bitte informieren Sie sich – soweit noch nicht geschehen – über dafür vorgesehene Unterstützungsleistungen wie bspw. das „Kinderkrankengeld“ oder auch Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz", heißt es vonseiten der Stadt.

Notbetreuung


Die ab dem 17. April 2021 zulässige Notbetreuung diene dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist, bei denen ein Unterstützungsbedarf, insbesondere ein Sprachförderbedarf, besteht oder die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig werden.

Zulässig sei auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens einen Erziehungsberechtigten.

Die höchstens zulässige Zahl der betreuten Kinder dürfe in einer kleinen Gruppe in der Regel acht Kinder in der Betreuungsform Krippe, 13 Kinder in der Betreuungsform Kindergarten und zehn Kinder in der Betreuungsform Hort nicht überschreiten.

"Ich bitte Sie - soweit noch möglich -, die Notbetreuung vorher in den Kindertagesstätten anzumelden. Bitte informieren Sie die Leitung oder das Team 'Ihrer KiTa', wenn Sie zwingend einen Platz benötigen. Den aktualisierten Antragsvordruck auf Notbetreuung finden Sie unter www.wolfenbuettel.de/kindertagesstätten", erklärt der Erste Stadtrat Knut Foraita. Es sei wie bisher auch jetzt erforderlich, dass jeder Sorgeberechtigte einen Antragsvordruck ausfüllt.

Die Notbetreuung erfolge in den Räumlichkeiten und auf dem Außengelände der KiTas nach den Vorgaben des Landes Niedersachsen in kleinen und getrennten Gruppen (sogenanntes "Szenario C"). Es dürfe aus Infektionsschutzgründen keine "Durchmischung" erfolgen, das bedeutet offene Konzepte und gruppenübergreifende Angebote finden in dieser Zeit nicht statt. "Da auch die Erzieherinnen und Erzieher festen Gruppen zugeordnet werden, ist der Personaleinsatz in den KiTas nicht so flexibel möglich wie es in 'normalen Zeiten' der Fall ist. Dadurch kann im laufenden Monat eine Randstundenbetreuung nicht erfolgen; die Notbetreuung für einen Ganztagsplatz umfasst 8, für einen Dreiviertelplatz 6 und für einen Halbtagsplatz 4 Stunden am Tag", teilt die Stadt Wolfenbüttel mit.

Erstattung von Gebühren



Die zum Teil wechselnden entweder behördlich verfügten oder aber gesetzlich bestimmten Schließungen und Öffnungen von Kindertageseinrichtungen werden bei der weiteren Gebührenermittlung für die jeweiligen Zeiträume angemessen berücksichtigt. Dazu werde es noch eine separate Mitteilung geben.

Für Rückfragen stehen die Leitungen der Kindertagesstätten sowie in der Verwaltung Andreas Binner (Telefon 05331 86-202) und Norbert Fricke (Telefon 05331 86-224) als Ansprechpartner gern zur Verfügung.

"Ich bedauere sehr, dass dieser Schritt der Kita-Schließung erneut erfolgen musste – aber angesichts der aktuellen Entwicklung der Inzidenzzahlen unter Berücksichtigung der Gesetzeslage war er leider erwartbar. Ich hoffe, dass Sie und Ihre Familien noch einmal so gut wie möglich die kommende Zeit der Kita-Schließung überbrücken können und bedanke mich schon jetzt für Ihre Unterstützung", erklärt Foraita abschließend.

Wann ist der Landkreis keine Hochinzidenz-Kommune mehr?


Erst wenn an sieben aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz unter 100 sinkt und diese Entwicklung nach Einschätzung des Landkreises stabil bleibt, kann der Landkreis den Status als Hochinzidenzkommune zurücknehmen. Das erklärt der Landkreis in einer Presseinformation. Für die Bereiche Schulen, Kitas und Großtagespflege gilt ein Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Tagen, an dem die 7-Tage-Inzidenz unter 100 sinkt. Die jeweiligen Zeitpunkte werden in einer öffentlichen Allgemeinverfügung bekannt gegeben.


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