Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung nach dem Abschluss der vorgesehenen Verbandsbeteiligung die „Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Wunstorf“ beschlossen.
Der Bund hatte den Ländern mit der Novelle des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm aus dem Jahr 2007 die Kompetenz zur Festsetzung der Lärmschutzbereiche ihrer Flughäfen übertragen. Niedersachsen hat als eines der ersten Bundesländer damit begonnen, diese Vorgaben umzusetzen. So wurden bereits für den Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen und für die niedersächsischen Gebiete im Bereich des Verkehrsflughafens Bremen entsprechende Lärmschutzbereiche ausgewiesen.
Mit der heute beschlossenen Verordnung wird nun erstmalig auch für den militärischen Flugplatz Wunstorf ein Lärmschutzbereich eingerichtet, der in zwei Schutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht gegliedert ist. Die Schutzzonen erstrecken sich südlich von Steinhude bis östlich von Bordenau sowie in Nord-Süd-Richtung von Poggenhagen bis Wunstorf.