Luftverkehrssteuer: Befreiung für touristische Flüge zu den Ostfriesischen Inseln und nach Helgoland


| Foto: Hannover Airport)



Die Europäische Kommission hat heute die Befreiung von der Luftverkehrssteuer für touristische Flüge zu den Ostfriesischen Inseln und nach Helgoland genehmigt.

Allerdings hat sie ihre Genehmigung unter Bezug auf die Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Umweltschutzbeihilfen davon abhängig gemacht, dass ein Mindeststeuersatz von 20 Prozent des regulären Steuersatzes erhoben wird.

Touristische Flüge zu den Ostfriesischen Inseln und nach Helgoland werden daher künftig nicht mehr mit 7,50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer pro Flug, sondern nur noch mit 1,50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer besteuert.

Dazu erklärt der Niedersächsische Ministerpräsident David McAllister:

„Dies ist ein guter Tag für die Ostfriesischen Inseln und Helgoland, für die Bewohner und ihre Gäste. Abflüge von küstennahen Flughäfen in Niedersachsen und auf den Ostfriesischen Inseln sowie auf Helgoland werden künftig nicht mehr – beziehungsweise geringfügig – besteuert.“

Mit ihrer heutigen Entscheidung setzt die Europäische Kommission eine Zusage von Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia um. Dieser hatte Ministerpräsident David McAllister im Juli dieses Jahres in Brüssel zugesichert, in dieser beihilferechtlich schwierigen Frage eine Lösung zu finden. Dadurch war wieder Bewegung in die festgefahrenen Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission auf der einen Seite sowie der Bundes- und der Landesregierung auf der anderen Seite gekommen.

Die Entscheidung der Kommission ergänzt die Steuerbefreiung für Flüge der Daseinsvorsorge, also Flüge zur medizinischen Versorgung der Inseln sowie zur Beförderung der Inselbewohner. Diese Steuerbefreiung hatte die Europäische Kommission bereits im Juni 2011 genehmigt. Seitdem wird für diese Flüge keine Steuer mehr von den Fluggesellschaften erhoben.

Mit Blick auf die heutige Entscheidung der Europäischen Kommission ist davon auszugehen, dass die Fluggesellschaften auch die Preise für die touristischen Flüge anpassen können.