Wolfenbüttel. Laut Polizei wurde am Samstag ein Angler gemeldet, der keine Berechtigung zum Fischen hatte. Der Mann machte sich damit der Fischwilderei strafbar.
Bei der Überprüfung eines Teiches im Wolfenbütteler Stadtgebiet am Samstagmittag wurde durch einen 59-jährigen Wolfenbütteler ein Angler festgestellt, welcher keinen Angelschein aushändigen konnte. Innerhalb der Überprüfung entfernt sich die Person in unbekannte Richtung. Durch die eingesetzten Beamten konnte vor Ort nur die hinterlassene Angelausrüstung festgestellt werden. Gegen den zur Zeit unbekannten Angler wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
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