Massive Lockerungen: Spielplätze und Museen öffnen - Doch das ist nicht alles

Ab dem 6. Mai treten die bisher weitreichendsten Lockerungen des Corona-Shutdowns in Kraft. Demnach dürfen Museen, Zoos, Spielplätze und botanische Gärten wieder für Besucher öffnen. Ebenso bestimmte Sporteinrichtungen und SB-Autowaschanlagen.

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Ministerpräsident Stephan Weil gab im Rahmen der Landespressekonferenz am heutigen Donnerstag weitreichende Lockerungen des Shutdowns bekannt.
Ministerpräsident Stephan Weil gab im Rahmen der Landespressekonferenz am heutigen Donnerstag weitreichende Lockerungen des Shutdowns bekannt. | Foto: Werner Heise

Region. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich heute auf weitere Lockerungsmaßnahmen geeinigt. Demnach dürfen Museen, Zoos, Spielplätze und botanische Gärten wieder für Besucher öffnen. Ebenso bestimmte Sporteinrichtungen und SB-Autowaschanlagen. Von Mitte nächster Woche an sollen Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper sich auch zu touristischen Zwecken wieder in ihren Wochenend- oder Feriendomizilen aufhalten dürfen.


All dies soll in Niedersachsen ab dem 6. Mai gelten, dann tritt die nächste Änderung der Rechtsverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus in Kraft. Etwaige größere Bereiche sollen am 6. Mai erörtert werden, etwa die Zukunft von Geschäften mit einer Fläche über 800 Quadratmetern. Erst dann lägen belastbare Daten zu den Auswirkungen der seit dem 20. April schrittweise erfolgten Lockerungen auf das Infektionsgeschehen in Deutschland vor.

„Es war ein guter und konstruktiver Austausch zwischen der Bundeskanzlerin und den Länderchefs“, so Ministerpräsident Stephan Weil nach der Videokonferenz. Einige der heute vereinbarten Öffnungsmaßnahmen gelten bundesweit, andere hat die Niedersächsische Landesregierung ergänzend vereinbart.

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Bundesweit - und damit natürlich auch in Niedersachsen - sollen zukünftig Versammlungen zur Ausübung religiöser Handlungen in Kirchen, Synagogen und Moscheen unter strengen Abstands- und Hygienemaßnahmen wieder zulässig sein. (regionalHeute.de berichtete)

Spielplätze öffnen wieder


Über einen Einigungspunkt zeigte sich Ministerpräsident Stephan Weil besonders erfreut: „Spielplätze können wieder geöffnet werden!“ Über die Einzelheiten würden kurzfristig Gespräche mit den Kommunen erfolgen. Dies sei für Kinder und ihre Eltern sicher eine große Erleichterung. Weil betonte auch, dass es hier kommunale Spielräume gebe. So erwarte er, dass beispielsweise das "restriktive" Wolfsburger Modell mit dem Zugang zu Spielplätzen beispielsweise anders verfahren werde.

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Zoos und Museen können wieder besucht werden


Einvernehmen aller Länder bestand auch dahingehend, dass Museen, Ausstellungen und Galerien, Gedenkstätten sowie zoologische und botanische Gärten wieder geöffnet werden können. Dies beziehe sich auf solche Einrichtungen, bei denen der Zugang gut zu regeln und die Abstände einzuhalten seien. Theater und Opernhäuser müssten demnach weiterhin geschlossen bleiben. Die weitere Entwicklung für diesen Bereich sei nicht absehbar. Es ist jedoch zu vermuten, dass sie unter das Verbot von Großveranstaltungen fallen, welches weiterhin bis zum 31. August gilt. Hoffnungen auch Änderung dieser Verordnung machten weder Bundeskanzlerin Angela Merkel, noch Ministerpräsident Weil in ihren jeweiligen Pressekonferenzen.

Großveranstaltungen bleiben weiter verboten


Unterstrichen wurde in der heutigen Konferenz noch einmal, dass Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf- Stadt-, Straßen-, Wein- und Schützenfeste sowie Kirmesveranstaltungen auch weiterhin untersagt bleiben. Dieses Verbot müsse voraussichtlich mindestens bis Ende August aufrechterhalten bleiben.

Sport, kreative Konzertideen und Waschanlagen


Jenseits des einvernehmlichen Beschlusses aller Bundesländer werde Niedersachsen mit der nächsten Änderungsverordnung einige Bereiche lockern, in denen nach Auffassung der Landesregierung die Infektionsgefahr überschaubar sei: So werden ab dem 6. Mai Outdoor-Sportanlagen zu Trainingszwecken für alle Sportarten geöffnet, bei denen ein Mindestabstand von 1,50 meter sichergestellt werden könne. Ermöglicht werden sollen auch Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in ihren eigenen Fahrzeugen sitzen - wie etwa Auto-Kinos und Auto-Konzerte.

Geöffnet werden sollen im Übrigen zusätzlich zu den rein automatischen Autowaschanlagen nun auch solche, in denen Fahrzeugbesitzer am Reinigen der Autos selbst mitwirken. "Damit wollen wir die Diskussion um das Thema endgültig beenden", so Ministerpräsident Weil während der Landespressekonferenz. Verschiedene Branchenverbände hatten zuvor eine mangelhafte Kommunikation mit dem Gesundheitsministerium beklagt, bei der das letzte Wort wohl auch mit der anstehenden Wiedereröffnung noch nicht gesprochen ist. Niedersachsen ist das letzte Bundesland, das SB-Waschanlagen wieder für Kunden freigibt.

"Es ist Zeit, dass wir für alle Bereiche Perspektiven aufzeigen. Das wird nicht für alle Bereiche gleichzeitig erfolgen. Wir Wollen zurück zur Normalität - aber das wird nicht unsere alte Gewohnheit sein. Jedenfalls nicht so lange das Virus in Deutschland existent ist", betont Ministerpräsident Weil abschließend.


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