Wolfenbüttel. Vor einigen Spielplätzen in der Stadt soll nun die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 begrenzt werden. Eine entsprechende Vorlage der Verwaltung wird am morgigen Dienstag dem Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Umwelt zur Kenntnis vorgelegt.
Grundlage für diese Maßnahme ist eine Neuregelung der Straßenverkehrs-Ordnung, die seit April 2025 die Anordnung von Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen wie Spielplätzen an Hauptverkehrsstraßen deutlich erleichtert. Zuvor galten hierfür hohe Hürden, die nun zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Kinder abgesenkt wurden. Die Verwaltung betont in ihrer Vorlage, dass die StVO trotz der gesetzlichen Erleichterung keinen Automatismus vorsieht und jede Einrichtung im Einzelfall geprüft werden müsse.
Hier kommt Tempo 30
Nach einer Einzelfallprüfung der Stadtverwaltung sollen die Geschwindigkeitsbeschränkungen an den Standorten Doktorkamp 1, Leiferder Weg 6a und Anton-Ulrich-Straße 44 umgesetzt werden. Die Begrenzung soll jeweils auf einer Strecke von maximal 300 Metern im unmittelbaren Bereich des Spielplatzes eingerichtet werden. Die Geschwindigkeitsbeschränkung und die entsprechende Beschilderung sollen zeitnah folgen, sobald die Politik darüber informiert wurde, sagt Stadtsprecher Thorsten Raedlein auf Nachfrage von regionalHeute.de.
Keine Änderung gibt es hingegen an der Hauptstraße im Bereich des Spielplatzes Blumengarten in Groß Stöckheim. Hier ergab die Prüfung, dass der Spielplatz nicht unmittelbar an der Straße liegt, womit die rechtlichen Voraussetzungen für eine Reduzierung nicht erfüllt seien.

