Wolfenbüttel. Die Stadt Wolfenbüttel möchte die Mitwirkung und Beteiligung von Einwohnern bei Vorhaben der Stadt stärken. Um das zu erreichen hat der Stadtrat in seiner gestrigen Sitzung einstimmig eine neue Satzung beschlossen, die verbindliche Rahmenbedingungen für eine mitgestaltende Einwohnerbeteiligung an kommunalen Planungs- und Entscheidungsprozessen im Bereich der Stadt Wolfenbüttel schaffen soll. Ziel ist es, sowohl die Einwohner zur Beteiligung zu ermuntern als auch sicherzustellen, dass sich der Stadtrat mit den Vorschlägen auseinandersetzt und diese bei seinen Entscheidungen miteinbezieht.
Mehr Beteiligung als gesetzlich vorgesehen
Gerade in einem Zeitalter der Politikverdrossenheit, so Bürgermeister Thomas Pink, reiche es nicht mehr aus, Bürgerinnen und Bürger nur noch mit den Wahlen in die politischen Entscheidungsprozesse miteinzubeziehen. Stattdessen brauche es ein weiteres Angebot von Mitgestaltung, das die gesetzliche Beteiligung wie durch Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sinnvoll ergänze.
Frühzeitige Information durch „Vorhabenlisten“
Grundlage der Motivation zu einer höheren Bürgerbeteiligung soll mehr Transparenz und eine verbesserte Kommunikation zwischen Politik und Bürgern sein. Durch eine sogenannte „Vorhabenliste“ sollen alle Einwohnerinnen und Einwohner demnächst frühzeitig, das heißt, spätestens drei Monate vor der Erstberatung in einem Ortsrat oder Fachausschuss, über solche Vorhaben der Stadt informiert werden, bei denen die Betroffenheit einer Vielzahl von Einwohnern unterstellt werden kann. Diese Liste soll in einfach verständlicher Sprache unter anderem eine inhaltliche Beschreibung des Vorhabens geben, den aktuellen Beratungsstand vermitteln und einen Ansprechpartner für weitere Informationen nennen. Veröffentlicht werden die Vorhabenlisten sowohl auf der Homepage der Stadt Wolfenbüttel als auch über die lokalen Medien. Zur Aufstellung, Veröffentlichung und Bearbeitung der Vorhabenliste soll außerdem eine extra Koordinierungsstelle für Einwohnerbeteiligung eingerichtet werden.
Instrumente der Einwohnerbeteiligung
Die Beteiligung der Bürger kann je nach Vorhaben in Form von Arbeitsgruppen, mehrtägigen Konferenzen, Workshops oder Planungszellen, in denen sowohl Sprecher der Einwohnerschaft, der Politik als auch ausgewählte Experten vertreten sein können. Hierbei können beispielsweise Einwohnergutachten, Leitbilder und Meinungsbilder erstellt werden, auf die der Rat bis zu seiner Entscheidung zu warten hat. Das Ergebnis der Einwohnerbeteiligungsverfahren fließt so in die weiteren Beratungen und Entscheidungen des Rates ein, kann diese aber nicht binden.
Anregung zum Bürgerbeteiligungsverfahren
Neben dem Bürgermeister, dem Stadtrat oder dessen Ausschüssen, dem Verwaltungsausschuss oder den Ortsräten können auch die Einwohner selbst ein Einwohnerbeteiligungsverfahren anregen. Bei gesamtstädtischen Themen braucht es dafür 500 Unterschriften von Einwohnern ab 16 Jahren, bei stadtteilspezifischen Themen 200 Unterschriften von Einwohnern ab 16 Jahren, die in diesem Stadtteil wohnen und bei ortsspezifischen Themen braucht es je nach Einwohnerzahl mindestens 50 Unterschriften.
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