Nach Ärger um Sperrmüll: ALW erklärt, was zu beachten ist

von Max Förster


Dieser Sperrmüll wurde ordnungsgemäß am Straßenrand abgestellt. Foto: ALW
Dieser Sperrmüll wurde ordnungsgemäß am Straßenrand abgestellt. Foto: ALW | Foto: ALW



Wolfenbüttel. Erst kürzlich beschwerte sich eine Leserin darüber, dass der Sperrmüll vor ihrer Haustür auch nach einer Woche nicht abgeholt wurde. Wie sich herausstellte, lag es daran, dass der Sperrmüll nicht ordnungsgemäß angemeldet war (regionalHeute.de berichtete). Da solche unangemeldeten Sperrmüllsammlungen laut Aussagen der Pressesprecherin des Landkreises Kornelia Vogt in letzter Zeit häufiger vorkommen, informiert der Abfallwirtschaftsbetrieb nun darüber, was bei der Sperrmüllabfuhr zu beachten ist.

Rund 80 Anmeldungen zur Sperrmüllabfuhr erhält der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises (ALW) zu Beginn einer jeden Woche. Ein großer Teil dieser Anmeldungen läuft dabei über das Internet. Aber auch eine Anmeldung per Postkarte ist möglich: Die Vordrucke sind in der aktuellen Abfallfibel enthalten. Interessierte bekommen sie darüber hinaus in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie beim Landkreis und nicht zuletzt direkt am Müllwagen. Wer seine Anmeldung abgeschickt hat, bekommt vom ALW innerhalb weniger Tage eine Rückmeldung mit einem Termin für die Abfuhr. Bis der Sperrmüll abgeholt wird, vergehen durchschnittlich zwei bis drei Wochen. Die maximale Wartezeit beträgt einen Monat, weiß Ilona Binkowski, die Werksleiterin des ALW. Lediglich während der jeweils einwöchigen Grünschnittsammlung im Frühjahr und Herbst des Jahres falle die Sperrmüllabfuhr aus, so Binkowski. „Diese Termine werden aber direkt im Anschluss nachgeholt.“

Anmeldung nicht vergessen


Leider komme es jedoch häufiger vor, dass Bürgerinnen und Bürger auf eine Anmeldung verzichten oder schon lange vor dem Termin ihren Sperrmüll einfach an den Straßenrand stellen. „Dann ist eine sofortige Abfuhr leider nicht möglich“, so die ALW-Werksleiterin. Der Abfallwirtschaftsbetrieb arbeite mit den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden zusammen und bemühe sich auch in solchen Fällen, so schnell wie möglich Abhilfe zu schaffen, versichert sie.

Nicht mehr als fünf Kubikmeter


Damit es mit der Sperrmüllabfuhr so schnell und so reibungslos wie möglich klappt, hat Ilona Binkowski noch einige Hinweise parat. Zum Beispiel werde insbesondere bei Hausräumungen häufig übersehen, dass die maximale Abholmenge für eine kostenlose Abfuhr fünf Kubikmeter beträgt. Was darüber hinausgeht, wird vom ALW nicht mitgenommen und muss vom Antragsteller entfernt werden, zum Beispiel über einen – allerdings kostenpflichtigen - Container, erklärt Binkowski. Um Ärger zu vermeiden soll der Sperrmüll frühestens am Abend vor der Abfuhr bereitgestellt werden. Kleinere Mengen bis zu zwei Kubikmetern können übrigens auch kostenlos direkt auf den Recyclinghöfen des ALW in Bornum, Wolfenbüttel-Linden und Klein Elbe abgegeben werden.

Was gehört zum Sperrmüll und was nicht?


Auf diese Frage gibt die ALW-Abfallfibel eine klare Antwort. Zum Sperrmüll gehören sperrige Gegenstände aus privaten Haushaltungen, die nicht in die normale Hausmülltonne passen, zum Beispiel Möbel, Matratzen, Waschmaschinen und Öfen. Bei Ölöfen muss der Tank vollständig entleert sein. Ebenso müssen Kühlgeräte völlig leer sein.


Nicht zum Sperrmüll gehören zum Beispiel: Reifen, Türen, Fenster, Badewannen, Holzgebälk, Steine, Erde, Bretter, Zäune, Regentonnen, Laminat, Nachtspeicheröfen und Draht sowie in Säcke verpackte Kleinteile. Auch Öltanks, Sonderabfälle, Toiletten, Waschbecken, Aquarien, Duschkabinen und Pappe haben laut ALW im Sperrmüll nichts zu suchen.

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