Wolfenbüttel. Wer aus einem Corona-Risikogebiet zurückkehrt ist verpflichtet, die Rückkehr dem Gesundheitsamt im Landkreis Wolfenbüttel anzuzeigen. Dafür steht jetzt ein Formular zur Verfügung, dass vollständig ausgefüllt über E-Mail oder per Post an das Gesundheitsamt zu senden ist. Für Reiserückkehrende aus Gebieten, die nicht als Risikogebiet gelten, gilt die Meldepflicht nicht. Die aktuellen Risikogebiete listet das Robert-Koch-Institut auf seiner Homepage auf. Von Reisen in diese Gebiete ist abzuraten. Dies teilt der Landkreis Wolfenbüttel in einer Pressemitteilung mit.
Das Formular mit der Bezeichnung „Reiserückkehrmeldung - Information an das Gesundheitsamt“ ist auf der Homepage des Landkreises Wolfenbüttel zu finden. Für eventuelle Rückfragen wird sich das Gesundheitsamt von sich aus melden.
Versand bitte an: ifsg@lk-wf.de oder Gesundheitsamt Landkreis Wolfenbüttel, Friedrich-Wilhelm-Straße 2a, 38302 Wolfenbüttel.
Nach dem Urlaub im Corona-Risikogebiet: Reiserückkehrer müssen sich melden
Für Reiserückkehrende aus Gebieten, die nicht als Risikogebiet gelten, gilt die Meldepflicht nicht.
(Symbolbild) | Foto: Marvin König