Nach Einspruch gegen Mieterhöhung: Kündigung

von Thorsten Raedlein




Wolfenbüttel. Immer wieder wenn Klaus Reiter und Axel Wagener das Einschreiben des Technischen Innovationszentrums Wolfenbüttel (tiw) in den Händen halten, beginnen sie mit dem Kopf zu schütteln. Nachdem die beiden Vorsitzenden der Sportjugendförderung Wolfenbüttel einer Mieterhöhung von fast 30 Prozent widersprochen haben, flatterte ihnen die Kündigung ihrer angemieteten Lagerhalle ins Haus.

"Das ist alles andere als sportlich", kritisiert Reiter und spielt auf das langjährige Ehrenamt des tiw-Vorsitzenden Dr. Wolf-Rüdiger Umbach als Vorsitzenden des Landessportbundes an. Mit ihm habe er noch versucht über die Kündigung und die Beweggründe für den Widerspruch gegen die Erhöhung zu sprechen. Ohne Erfolg. Anfang März kam nur ein Schreiben, dass der erweiterte Vorstand einstimmig beschlossen habe, an der ordentlichen und fristgerechten Kündigung zum 30. Juni dieses Jahres festzuhalten. "Und das alles nur, weil wir unbequem waren und eine Mieterhöhung mit der dargestellten Begründung nicht hinnehmen wollten", fragt Reiter. "Andere Mieter des tiw sehen die Erhöhung ebenfalls kritisch", will Reiter in mehreren Gesprächen herausgehört haben.

Der Vorstand der Sportjugendförderung rügte im Widerspruch gegen die Erhöhung zum Beispiel die abgerechneten Nebenkosten. So hätte der Verein zum Beispiel 2010 für Winterdienst gezahlt, der mangelhaft durchgeführt worden sei. "Die beauftragte Firma hat die Schneemassen vor unser Tor geschoben, um in die Halle zu kommen. Musste ich selbst den Schnee wegräumen", so Reiter. Auch für die Pflege der Außenanlage sei viel Geld zu zahlen – die Pflege der Grünflächen sei in seinen Augen jedoch mangelhaft. Jahr für Jahr habe sein Verein daher die Nebenkostenabrechnung gerügt. "Das war am Ende dem tiw wohl zu viel", glaubt Reiter.

Die Sportjugendförderung selbst bereitet sich nun auf den Auszug vor. Vereinsförderer Rechtsanwalt Christian-M. Müller ist eingesprungen und stellt dem Verein Platz in einer Lagerhalle zur Verfügung.