Wolfenbüttel. In Braunschweig ist die Nachfrage nach Schreckschuss- und Reizstoff-Waffen in jüngster Zeit stark gestiegen (regionalHeute.de berichtete). Auf Anfrage unserer Online-Tageszeitung bestätigte die Stadt Wolfenbüttel, dass auch in der Lessingstadt die Nachfrage nach dem Kleinen Waffenschein deutlich gestiegen sei. Die Polizei Wolfenbüttel steht dieser Entwicklung skeptisch gegenüber und warnt vor einer Panikmache.
Die Zahl der Anträge für den Kleinen Waffenschein zeigen nach Angaben der Stadtverwaltung einen deutlichen Anstieg. Seit Oktober 2015 sollen bereits 32 Anträge auf einen kleinen Waffenschein genehmigt worden sein. 25 weitere Anträge seien noch in der Prüfungsphase. Die sonst übliche Zahl von weniger als 20 Anträgen pro Jahr hat sich innerhalb weniger Monate also bereits verdreifacht. "Der kleine Waffenschein ist die Erlaubnis zum verdeckten Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen", erklärt Thorsten Raedlein, Leiter der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Wolfenbüttel. Diese Waffen dürften zwar auch ohne Genehmigung zu Hause aufbewahrt werden, wer die Waffen aber in der Öffentlichkeit mit sich führen wolle, der brauche den Kleinen Waffenschein, ansonsten liege eine Straftat vor.
Polizei steht der vermehrten Nachfrage skeptisch gegenüber
Die Polizei Wolfenbüttel erklärt, dass sie der vermehrten Nachfrage nach Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen skeptisch gegenüber stehe. Wie Frank Oppermann, Pressesprecher der Polizei Wolfenbüttel, betonte, sehe er keine Notwendigkeit dafür, dass sich die Bevölkerung bewaffnen müsse. In Wolfenbüttel habe es schließlich keine außerordentlichen Ereignisse gegeben, die das rechtfertigen würden. Die Polizei warnt deshalb vor einer Panikmache.
Für den Gebrauch von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen gibt es klare Vorschriften. Thorsten Raedlein betont, dass man die Waffe nicht ohne Genehmigung in der Öffentlichkeit abfeuern darf. "Neben Sonderfällen wie Theateraufführungen, Silvester oder Startschüssen bei Sportveranstaltungen gibt es nur eine Ausnahme: Eine Notwehr- oder Notstandssituation. Pauschale Aussagen, wann Notwehr vorliegt, sind allerdings schwierig", so Thorsten Raedlein. Natürlich habe jeder ein Recht auf Notwehr, erklärt Frank Oppermann, dieses könne aber auch schnell unverhältnismäßig überschritten werden. "Wenn mich beispielsweise jemand schubst, dann kann ich nicht hergehen und eine Waffe ziehen", so der Pressesprecher der Polizei. Der leichtfertige Umgang mit solchen Waffen könne also schnell gefährlich werden und auch zu Verstößen führen.
Oft würden die Pistolen wie scharfe Waffen aussehen, erklärt Frank Oppermann. Auch bei Einsätzen der Polizei könne so eine Waffe deshalb schnell gefährlich werden. Auch deshalb, weil es für einen Polizeibeamten im Notfall sehr schwer sei, zu entscheiden, ob es sich um eine Schreckschusspistole oder um eine scharfe Waffe handelt.
Info:
Ob mit oder ohne kleinen Waffenschein: Die Stadtverwaltung betont, dass die Waffe stets so aufzubewahren sei, dass sie nicht in die Hände von Minderjährigen gelangen kann. Außerdem ist die Munition getrennt von der Waffe aufzubewahren. Bei öffentlichen Veranstaltungen, also beispielsweise auf Demonstrationen, im Kino, bei Fußballspielen oder auf Festen darf man die Waffen auch mit Kleinem Waffenschein nicht dabeihaben.
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