Wolfenbüttel. In den Nächten rund um den 31. Oktober und den 1. November berichteten Leser von zahlreichen lauten Knallgeräuschen in verschiedenen Teilen der Stadt. Die Störungen sollen über mehrere Stunden angedauert haben. regionalHeute.de hat nachgehakt. 
Etliche Leser berichteten, dass es vor allem im Innenstadtbereich über mehrere Stunden zu teils sehr lauten Knallgeräuschen kam. Unmut und Sorge machten sich breit, sodass mitunter auch die Polizei verständigt wurde. 
Polizei bestätigte mehrere Vorfälle
Die Polizei Wolfenbüttel bestätigte auf Nachfrage unserer Online-Zeitung mehrere konkrete Vorfälle: Am 31. Oktober um 4.10 Uhr in der Bahnhofstraße, am selben Tag um 18.30 und 20.15 Uhr in der Ludwig-Richter-Straße, sowie um 23 Uhr in der Kommißstraße und Reichenberger Straße. In der Nacht zum 1. November gegen 2 Uhr seien zudem im Bereich Schiffwall und Lessingstraße mehrere Böller gezündet worden. Auch in den Nächten zuvor wurden Fälle gemeldet. So am 12. Oktober um 20.30 Uhr im Bereich Harztorwall und am 26. Oktober um 1.50 Uhr in der Lindener Straße.
Die Polizei sei jeweils vor Ort gewesen, konnte jedoch keine Feststellungen treffen und keine Verursacher ermitteln. Mit hoher Wahrscheinlichkeit handelte es sich dabei um Böller und Raketen, sagt Polizeisprecherin Alena Franke. 
Keine weiteren Vorfälle bekannt
Doch nicht nur an den vergangenen Tagen soll es häufiger zu Böllereien gekommen sein. Leser berichteten in den vergangenen Monaten immer wieder von lauten Knallgeräuschen - vor allem im Innenstadtbereich. Dazu, so die Polizeisprecherin, würden jedoch keine konkreten Hinweise vorliegen. 
Knallerei außerhalb von Silvester verboten
Alena Franke fasst auf Bitten von regionalHeute.de die rechtliche Seite einmal zusammen. Das Abbrennen von Feuerwerk außerhalb der Silvesterzeit sei in Deutschland streng geregelt. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 – darunter normale Silvesterböller und Raketen – dürfen nur zwischen dem 31. Dezember und 1. Januar ohne Genehmigung abgebrannt werden. Außerhalb dieser Zeit sei eine behördliche Erlaubnis erforderlich, andernfalls drohe ein Bußgeld.
Die sogenannten Polenböller fallen in die Kategorien F3 oder F4 und dürfen nur mit spezieller behördlicher Genehmigung besessen oder abgebrannt werden. Das unerlaubte Verwenden, Betreiben oder Herstellen von nicht zertifiziertem Feuerwerk könne eine Straftat darstellen und mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

                            
                            
                            
                            
                            
                            
                            
                            
                            
                            
                                
                                
                                
                                
                                
                                
                                
                                
                                
                                