Wolfenbüttel. Der Wolfenbütteler Dirk S. hat Einspruch gegen die Kommunalwahl vom 11. September erhoben. Die Wahl sei nazifiziert gewesen und auf Grundlage rechtswidriger Gesetze durchgeführt worden. Der neu gewählte Rat hatte in seiner heutigen Sitzung darüber zu entscheiden.
Dirk S. lehnt in seinem Einspruch die deutsche Gesetzgebung ab und erklärt diese als rechtswidrig, zudem würde diese gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) verstoßen. Weiterhin sei als Wahlrechtsvoraussetzung die Staatsangehörigkeit "deutsch" angeführt, die aus einer Verordnung Adolf Hitlers stamme. In dem Schreiben, das die Stadt Wolfenbüttel am 16. September per E-Mail erreichte, macht S. weiterhin die Verletzung des Wahlgrundsatzes der "direkten Wahl" geltend, da er aufgrund der Listenwahl nicht die Möglichkeit gehabt habe die Kandidaten direkt zu wählen.
Einspruch abgelehnt
Der Gemeindewahlleiter Thomas Pink lehnt diesen Einspruch ab und erklärt ihn für unzulässig, da er nicht den Formerfordernissen genüge. So sei dieser per E-Mail und nicht als Schriftstück eingereicht worden. Darüber hinaus seien die aufgeführten Gründe weder ein Verstoß gegen die Wahlvorschriften noch eine unzulässige Beeinflussung des Wahlergebnisses durch die Stadt Wolfenbüttel. Aus dem Wahleinspruch sei zudem nicht zu erkennen, dass sich dieser an den Gemeindewahlleiter richte. Der Rat der Stadt Wolfenbüttel schloss sich dieser Einschätzung per Beschluss an. Dirk S. scheiterte mit einem nahezu wortgleichen Wahleinspruch bereits bei der Stadt Braunschweig, die diesen ebenso abwies, da S. Wolfenbütteler und somit kein Einwohner Braunschweigs ist.
Der ausführliche Wahleinspruch sowie dessen Erwiderung ist im Ratsinformationssystem der Stadt Wolfenbüttel vollständig einzusehen.
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