Neue Gebührenordnung: Wo das Parken demnächst Geld kostet

Künftig soll es nur noch zwei Zonen geben. Insgesamt 63 neue Parkscheinautomaten werden voraussichtlich im Januar aufgestellt.

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Der Robert-Everlien-Platz wird künftig in Parkzone II fallen.
Der Robert-Everlien-Platz wird künftig in Parkzone II fallen. | Foto: Werner Heise

Wolfenbüttel. Die Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Wolfenbüttel soll erneuert werden. Anlass ist das im März 2019 vom Rat beschlossene Parkraumbewirtschaftungskonzept. Demnach soll das Parken in weiteren Straßen der Innenstadt kostenpflichtig werden. Außerdem gibt es eine neue Einteilung in zwei Gebührenzonen. Ein entsprechender Antrag wird erstmals im Bauausschuss am 8. Dezember behandelt. Die Entscheidung fällt der Rat.


Das Parkraumbewirtschaftungskonzept sehe unter anderem eine Ausdehnung der bestehenden Parkraumbewirtschaftung vor und die neue Einteilung in die Gebührenzonen I und II. Die Gebührenzone I, in der das Parken 25 Cent für die ersten 15 Minuten und dann 5 Cent je weitere angefangene drei Minuten kostet, wird auf den nordwestlichen Innenstadtbereich mit den Straßen Anna-Vorwerk-Straße, nördliche Lessingstraße, nördliche Leibnizstraße, Lauenstraße, Sophienstraße und östliche Schützenstraße ausgeweitet.

Keine Gebühren mehr am Juliusmarkt


In die Parkgebührenzone II fallen der gesamte Robert-Everlien-Platz, der Bahnhofsvorplatz, der Friedrich-Ludwig-Jahn-Platz und Landeshuter Platz. Hier kosten die ersten 15 Minuten ebenfalls 25 Cent, allerdings gibt es ein Tagesticket für 2 Euro, das sich an Langzeitparker richtet. Im Vergleich kostet ein ganzer Tag in der Parkgebührenzone I dann 9 Euro. Auf dem Juliusmarkt und auf dem Parkplatz Hinter der Bahn werden künftig keine Gebühren mehr erhoben

Aufgrund eingeschränkter zeitlicher und personeller Kapazitäten habe das Ausschreibungsverfahren für die neuen Parkscheinautomaten erst im November abgeschlossen werden können. Die 63 neuen Parkscheinautomaten würden voraussichtlich im Januar 2021 aufgestellt werden. Ab 1. Januar soll auch die neue Gebührenordnung gelten.


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