Neue Niedersächsische Quarantäne-Verordnung in Kraft getreten

Die neue Einreise-Verordnung des Bundes löst die kurzfristig vor Weihnachten ergriffenen Einreisebeschränkungen bezüglich des Vereinigten Königreichs und Südafrika ab und sieht nun generell bei Einreisen aus Ländern, die als Verbreitungsgebiet problematischer Virusvarianten eingestuft werden, strengere Auflagen für die Beförderer von Reisenden sowie verschärfte Test- und Quarantänepflichten vor.

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Symbolbild | Foto: Rudolf Karliczek

Region. In Reaktion auf das sich weltweit erneut verschärfende Infektionsgeschehen und die aufgetretenen Mutationen des Coronavirus SARSCoV-2 im Vereinigten Königreich von Großbritannien, Nordirland, der Republik Irland und der Republik Südafrika wurden jetzt auch in der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung Verschärfungen vorgenommen. Diese sind am gestrigen Samstag in Kraft getreten, wie die Niedersächsische Staatskanzlei am Sonntag mitteilte.


Außerdem erfolgten Anpassungen an die am 14. Januar 2021 in Kraft getretene Verordnung des Bundes zum ‚Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2‘. Einreisen aus Risikogebieten würden die Gefahr einer Verstärkung des Infektionsgeschehens mit erheblichen Folgen für Leben und Gesundheit der Bevölkerung und einer möglichen Überlastung des Gesundheitssystems bergen. Auch wenn in einigen Staaten zwischenzeitlich aufgrund der zum Teil einschneidenden Maßnahmen Rückgänge der Infektionszahlen zu beobachten seien, würden sich laut Landesregierung die Infektionszahlen weltweit und auch innerhalb der Europäischen Union noch auf einem hohen Niveau. In einigen Ländern würden die Fallzahlen immer noch weiter ansteigen. Es sind zwar erste Impfstoffe zugelassen und auch erste Impfungen durchgeführt worden. Eine umfassende Immunisierung der Bevölkerung ließe jedoch fast überall noch auf sich warten. Bis heute sei auch noch nicht hinreichend geklärt, ob Geimpfte das Virus nicht dennoch weitergeben können.

Vor dem Hintergrund der auch in weiten Teilen Niedersachsens nach wie vor problematischen Infektionslage, sollen neue Infektionseinträge aus dem Ausland unbedingt verhindert werden. Dies gelte umso mehr, als epidemiologische Erkenntnisse darauf hindeuten, dass die in Großbritannien aufgetretene Mutation B.1.1.7 deutlich infektiöser sei, als das in Deutschland bisher bekannte Virus. Es gebe hinsichtlich der neuen Mutationen noch keine eindeutige Gewissheit bezüglich deren Eigenschaften.

Die neue Einreise-Verordnung des Bundes löst die kurzfristig vor Weihnachten ergriffenen Einreisebeschränkungen bezüglich des Vereinigten Königreichs und Südafrika ab und sieht nun generell bei Einreisen aus Ländern, die als Verbreitungsgebiet problematischer Virusvarianten eingestuft werden, strengere Auflagen für die Beförderer von Reisenden sowie verschärfte Test- und Quarantänepflichten vor.

In § 3 der Einreise-Verordnung des Bundes wird zwischen normalen Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvarianten-Gebieten unterschieden.
- Normale Risikogebiete sind Gebiete, die im Sinne des § 2 Nr.17 des Infektionsschutzgesetzes mit einem erhöhten Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-als Risikogebiet eingestuft und durch das Robert Koch- Institut veröffentlicht worden sind.
- Hochinzidenzgebiete sind Risikogebiete, in denen eine besonders hohe Inzidenz für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
- Virusvarianten-Gebiete sind Risikogebiete, in denen bestimmte Varianten des Coronavirus SARS-CoV-2 verbreitet aufgetreten sind.


Die jeweils aktuellen Listen aller drei Risikogebietstypen finden sich auf der RKI-Webseite:

Zwei-Test-Strategie


Bereits seit der zweiten Januarwoche gilt in Niedersachsen bei Einreisen aus Risikogebieten neben der zehntägigen Quarantänepflicht eine ‚Zwei-Test-Strategie‘: Ein erster PCR-Test muss verpflichtend bei der Einreise aus einem Risikogebiet durchgeführt werden, dann beginnt ungeachtet des Testergebnisses eine zehntägige Quarantäne. Diese kann aber am fünften Tag der Quarantäne bei einem negativen Ergebnis eines zweiten PRC-Tests vorzeitig beendet werden.

Der Testpflicht kann bei einer Einreise aus (normalen) Risikogebieten durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach der Einreise nachgekommen werden. Bei einer Einreise aus Virusvarianten-Gebieten, also Ländern, in denen die besonders gefährlichen mutierten Viren bereits verbreitet sind, ist der Test vor Einreise obligatorisch.

Die Niedersächsische Landesregierung aber weist an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind und dass neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten besteht. Das gilt erst Recht für Reisen in Virusvarianten-Gebiete. Bei Personen, die sich vor ihrer Einreise nach Deutschland in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben, ist von einer erhöhten Ansteckungsgefahr auszugehen.

Die Niedersächsische Quarantäneverordnung musste auch im Hinblick auf die Ausnahmen von der Quarantänepflicht an die Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes angepasst werden. Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Muster-Quarantäneverordnung zur Verfügung gestellt, um weitgehend einheitliche Regelungen in Deutschland sicher zu stellen. Niedersachsen ist der Muster-Quarantäneverordnung in weiten Teilen gefolgt.


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