Wolfenbüttel. Die 25 Wahlbezirke im Stadtgebiet von Wolfenbüttel werden mit dem Ziel, die Anzahl der Wahlberechtigten gleichmäßiger auf die Wahlbezirke zu verteilen, neu eingeteilt. Das hat der Rat der Stadt Wolfenbüttel am Mittwochabend entschieden.
Die Wahlordnungen stellen die Anforderung, dass die Wahlbezirke nach den örtlichen Verhältnissen abgegrenzt sein sollten, damit eine Teilnahme an der Wahl erleichtert wird. Ferner sollen nicht mehr als 2.500 Einwohner pro Wahlbezirk eingeteilt sein. Die Wahlbezirke dürfen außerdem nicht so klein sein, dass das Wahlverhalten erkennbar sein könnte, schreibt die Stadtverwaltung in ihrer Beschlussempfehlung. Neben den aus den Wahlordnungen gestellten Anforderungen gebe es allerdings noch weitere Gründe für eine Neueinteilung. Aus Kostengründen sollten keine neuen Wahllokale eingerichtet werden. Selbst wenn man ein bereits vorhandenes Wahllokal nehme und nur einen neuen Wahlbezirk einrichtet, würden zusätzliche finanzielle Belastungen entstehen, denn für jeden Wahlvorstand ist ein Erfrischungsgeld zu zahlen. Weiterhin sollte aus Gründen der Gewohnheit möglichst das Wahllokal, was bisher immer genutzt wurde, beibehalten werden. Es sollte nur dann geändert werden, wenn das neue Wahllokal in der Entfernung näher an der Wohnanschrift der Einwohner liegt. Hier herrscht laut Stadt jedoch ein Spannungsverhältnis, denn die Einwohnerzahlen sollen ebenfalls gleichmäßig verteilt werden, damit in jedem Wahlbezirk ungefähr gleich viele Einwohner zugeordnet sind.
Für einige Wähler ändert sich auch das Wahllokal
77 Straßen werden nun einem anderen Wahlbezirk zugeordnet, der sich jedoch im gleichen Wahllokal wie vorher befindet. Die Änderung macht sich für den Wähler also nicht wirklich bemerkbar. Ganz anders verhält es sich für die Wahlberechtigten aus 41 weiteren Straßen. Diese werden nun auch einem neuen Wahllokal zugeordnet.
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