Erneuter Fall von milder Vogelgrippe: Im Rahmen der epidemiologischen Ermittlungen wurde in einem weiteren Geflügelbetrieb im nördlichen Landkreis Osnabrück die milde Form der Vogelgrippe (Typ H7) festgestellt. Betroffen sind rund 19.000 Puten, die nun tierschutzgerecht getötet werden müssen. Für Menschen besteht keine Gefahr.
Wie bei den beiden vorangegangenen Fällen erfolgen die Maßnahmen für ein niedrig pathogenes Influenzageschehen, also die Einrichtung eines Sperrgebietes von einem Kilometer um den Ausbruchsbetrieb. In diesem Sperrgebiet ist eine Geflügelhaltung mit 20 Hühnern bekannt. Geflügel darf nicht transportiert werden. Gibt es 21 Tage nach Reinigung und Desinfektion des Betriebes keinen neuen Fall, können diese Maßnahmen wieder aufgehoben werden. Weiterhin werden epidemiologische Ermittlungen durchgeführt, um gegebenenfalls die Ursache sowie Kontaktbetriebe festzustellen.
Die niedrigpathogene aviäre Influenza vom Typ H5 wurde in den zurückliegenden Monaten in Geflügel-Kleinstbeständen in Schleswig-Holstein und Hessen sowie in einem Entenmast-Bestand in Brandenburg festgestellt. Ein Kleinstbestand in Nordrhein-Westfalen war im März dieses Jahres vom Typ H7 betroffen; dieser Typ wurde vor einigen Monaten auch in Haltungen von Freilandhennen im Gelderland und Flevoland in den Niederlanden festgestellt.
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