Wendessen. Der Landkreis Wolfenbüttel hat am vergangenen Dienstag den zweiten Bauabschnitt des neuen Radwegs entlang der Kreisstraße 2 offiziell für den Verkehr freigegeben. Darüber informierte der Landkreis in einer Presseinformation am heutigen Donnerstag.
Die rund 1,3 Kilometer lange Strecke verbindet den Wolfenbütteler Ortsteil Wendessen mit dem Kreisverkehr an der L627. Zahlreiche Einwohnerinnen und Einwohner sowie Vertreter von Stadt, Landkreis und Bauunternehmen nahmen an der Eröffnung teil.
Schneller fertig als geplant
Die Bauarbeiten wurden in nur sechs Wochen abgeschlossen – ursprünglich war die Fertigstellung erst für Mitte Oktober vorgesehen. „Diese schnelle Bauzeit ist auch für uns ein neuer Rekord“, erklärte Torsten Ruhe, Betriebsleiter der Wirtschaftsbetriebe des Landkreises Wolfenbüttel. Für 2026 sei die Weiterführung des Radwegs in Richtung Atzum geplant.
Ortsbürgermeister Andreas Rink betonte die Bedeutung der neuen Verbindung für Wendessen und kündigte an, dass die Stadt Wolfenbüttel zusätzlich eine Querung für Fußgängerinnen, Fußgänger und Radfahrende errichten werde. Der nun freigegebene Abschnitt soll dafür noch um rund 80 Meter verlängert werden, vorbehaltlich der Haushaltslage.

Gaben den Radweg für den Verkehr frei (v.l.n.r.): Volker Eggers (Max Kroker Bauunternehmung), Magdalena Zimmermann (Stadtentwicklung und Mobilität, Stadt WF), Ortsbürgermeister Andreas Rink, Torsten Ruhe (Werksleiter Wirtschaftsbetriebe LK WF) und eine junge Wendessenerin. Foto: Landkreis Wolfenbüttel
Der Radweg entlang der K2 wird insgesamt in vier Bauabschnitten umgesetzt. Nach dem Anschluss an Atzum im dritten Bauabschnitt soll der Weg perspektivisch auch nach Klein Denkte und Salzdahlum weitergeführt werden. 80 Prozent der Finanzierung übernimmt das Land Niedersachsen, 20 Prozent trägt der Landkreis.
Vor der schnellen Bauphase war eine mehrjährige Planungszeit notwendig. „Für solche Projekte braucht es zahlreiche Gespräche, Grundstücksankäufe und Abstimmungen mit Eigentümerinnen und Eigentümern“, erläuterte Ruhe. Zudem seien naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Hierfür wurden unter anderem Flächen in Remlingen und im Reitlingstal erworben, auf denen Rückzugsräume für Tiere und neue Anpflanzungen entstehen.