Wolfenbüttel. Um das Gestaltungsbild in der historischen Innenstadt von Wolfenbüttel zu wahren und ein möglichst dezentes Zurücknehmen des Bodenmaterials gegenüber den denkmalgeschützten Gebäuden zu erzielen, soll das Blindenleitsystem in einheitlicher Farbe gestaltet werden.
Dies geht aus einer Verwaltungsvorlage des städtischen Bauausschusses hervor. Das Blindenleitsystem soll,gleich der Farbe des hellbeigen Natursteins auf der Platzfläche und in den Bereichen der Überquerungshilfen und der Bushaltestelle in einem kontrastärmeren rötlichen Natursteinmaterialausgeführt werden. Die Planung sehe vor, dass die Fläche des Carrées und des Schlossplatzes, ausgenommen der Fahrbahn, in einem Kopfsteinpflaster mit glatter Oberfläche in einem hellbeigen und einem rötlichen Farbton verlegt werden.
Die Fahrbahn aus Asphalt soll mit einer Flachbordanlage mit einer Höhe von drei Zentimetern ausgebaut werden. Für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte mit Rollatoren wird es im Bereich der beiden Überquerungsinseln zur leichteren Überfahrbarkeit einen Bord geben, der flacher abgerundet ist. Geführt werden Blinde und Sehbehinderte dann anhand der taktilen Leitlinie aus der Fußgängerzone/Löwenstraße als Mittelgosse kommend, mit einem ebenfalls schwächeren Leuchtdichtekontrast bis zum Schulwall. Mittels einer Überquerungsinsel soll man auf die Seite des Schlossplatzes gelangen.
Blinden- und Sehbehindertenverband stimmt zu
Die Überquerung wird mit Noppen und Rillenplatten im rötlichen Natursteinmaterial hergestellt. Von hier führt eine 30 Zentimeter breite Leitlinie nördlich der Baumreihe direkt zum Eingang des Schlosses. Diese Leitlinie soll aufgrund der historischen Platzsituation ohne visuellen farblichen Kontrast zum angrenzenden hellbeigen Natursteinpflaster verlegt werden.
Für einen Barrierefreien Ausbau fordert die DIN-Norm als visuelle Orientierungshilfe einen bestimmten Kontrastunterschied, der sogenannte Leuchtdichtekontrast, zwischen der taktilen Führung und dem angrenzenden Belag. Das taktile Leitsystem für Blinde ist dabei zu 100-prozentig barrierefrei ausgeführt. Gewisse Abstriche durch die nicht so starke Kontrastierung der Oberflächenfarben der taktilen Leitelemente mit dem angrenzenden Pflaster bestehe für Sehbehinderte und Sehschwache. Dieser Punkt wäre gemäß den DIN-Normen nur barrierearm ausgeführt.
Die Neugestaltung des Schlossplatzes wäre damit nicht vollständig barrierefrei, sondern nur barrierearm. Vertreter des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Niedersachsene.V., Kreisgruppe Wolfenbüttel hätten der vorgeschlagenen Lösung einer barrierearmen Gestaltung des Schlossplatzes im Hinblick darauf zugestimmt, dass sich durch die kontrastarme Gestaltung kein negativer Einfluss auf Nutzung und Verkehrssicherheit ergeben dürfte.
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