[image=5e1764d7785549ede64cd216]Niedersachsen und Hamburg haben vertraglich eine stärkere Kooperation ihrer Hubschrauberstaffeln vereinbart. Bereits seit 2002 gibt es mit Blick auf den geplanten Ausbau der Zusammenarbeit der norddeutschen Länder Überlegungen für eine Zusammenarbeit der Polizeihubschrauberstaffeln. Ziel der Verhandlungen war es, die Einsatzverfügbarkeit der Hubschrauber zu optimieren und dabei gleichzeitig die Kosten zu reduzieren. Im Ergebnis trat mit Wirkung zum Jahresbeginn 2012 das Abkommen über die Kooperation der Polizeihubschrauberstaffeln zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg in Kraft.
„Mit dieser Vereinbarung ist es gelungen, Effektivität und Effizienz dieser technisch und taktisch hochwertigen Einsatzmittel zu optimieren“, erklärte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann heute bei der Vorstellung der Kooperation und macht deutlich: „Beide niedersächsischen Standorte in Hannover-Langenhagen und Neusüdende bei Rastede bleiben dabei dauerhaft gesichert, und die ständige Einsatzverfügbarkeit von Polizeihubschraubern wird im Verbund mit dem nördlichen Kooperationspartner für das Flächenland Niedersachsen auf einem hohen Niveau gehalten.“
Hamburgs Innensenator Michael Neumann bekräftigte: „Mit dem Vertrag wird länderübergreifend sichergestellt, dass die Polizei beider Länder ihre Aufgaben auch aus der Luft erfüllen kann. Das betrifft Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Wir hoffen, dass wir auch bei Wartung und Instandhaltung ohne Qualitätseinbußen künftig Geld sparen können.“
Die Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen verfügt aktuell über insgesamt vier Polizeihubschrauber und gewährleistet als eine der wenigen Fliegerstaffeln im Norden momentan die Rund um die Uhr – Einsatzbereitschaft eines Polizeihubschraubers am Standort Flughafen Hannover. Vom Standort Neusüdende aus wird regelmäßig im Früh- und Spätdienst, phasenweise auch zusätzlich im Nachtdienst mit einem Polizeihubschrauber geflogen.
Die Polizeihubschrauberstaffel Hamburg verfügt aktuell über zwei Polizeihubschrauber und stellt die Einsatzunterstützung aus der Luft an allen Tagen im Jahr während der Tageszeit sicher. Zentraler Standort ist der Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel.
Neben dem bisherigen Aufgabengebiet unterstützt Hamburg bei Anforderung auf der Achse der Polizeiinspektionen Cuxhaven-Wesermarsch, Rotenburg, Stade, Harburg, Soltau-Fallingbostel sowie Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen im nördlichen Bereich, bei Bedarf auch auf dem übrigen Gebiet Niedersachsens. Die Hamburger Polizeihubschrauber stehen den niedersächsischen Kollegen wegen der räumlichen Nähe äußerst schnell und für einen vergleichsweise langen Einsatzzeitraum zur Verfügung. Im Gegenzug nimmt Niedersachsen Einsätze zur Nachtzeit im Hamburger Stadtgebiet wahr.
Niedersächsische Hubschrauber werden dafür vor allem dann auf Hamburger Gebiet eingesetzt, wenn die Dunkelheit es zur Nachtzeit für die Flieger aus Hamburg nicht mehr erlaubt. So wurde beispielsweise erst in der letzen Woche in den Abendstunden mit Hilfe des Polizeihubschraubers aus Niedersachsen ein vermisstes Kind in Hamburg gesucht. Niedersächsische Besatzungen sind durch die technische Ausstattung der Hubschrauber und ihre Ausbildung in der Lage, auch bei Dunkelheit eingesetzt werden zu können.
Die in Hannover-Langenhagen und Neusüdende stationierten Polizeihubschrauber sind mit einem sogenannten Missionsarbeitsplatz ausgestattet. Dabei beschäftigt sich ein speziell ausgebildetes drittes Besatzungsmitglied einzig mit der Bedienung der Video- und Wärmebildkamera sowie der sonstigen Einsatztechnik (z. B. Bildübertragung, Bildaufzeichnung). Die Piloten sind zudem mit einer speziellen Bildverstärkungsbrille ausgerüstet, die den Nachtflugbetrieb insgesamt sicherer und effektiver macht.
Hamburg profitiert auf diese Weise von den für Nachtflüge besser ausgestatteten niedersächsischen Polizeihubschraubern und kann außerdem auf zeitaufwändige Alarmierungen eigener Flugbesatzungen verzichten. Zusätzlich unterstützen die niedersächsischen Kollegen die Hamburger mit technisch hochqualifiziertem Personal auf dem Gebiet der Fluggerätetechnik (Avioniker), wodurch bei anstehenden Inspektionen und Reparaturen die Kosten für teure Fremdvergaben deutlich reduziert werden können. Die unterschiedlichen Hubschraubertypen sind dabei nicht von Bedeutung.
Im Zuge der bevorstehenden Übernahme luftverkehrsrechtlicher Vorschriften über den Betrieb von Luftfahrgerät durch die Europäische Kommission stehen bundesweit strukturelle und organisatorische Veränderungen an. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten könnten diese mit hohen Kosten verbundenen Änderungen mittel- und langfristig durch den Ausbau und die Intensivierung der Zusammenarbeit der Länder im Norddeutschen Raum kompensiert werden. Erste Schritte für eine potenzielle strategische Erweiterung der Partnerschaft sind bereits in der Planung.
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