Umfangreiche Messungen und Berechnungen sind Grundlage der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Niedersachsen, die der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) landesweit vorläufig sichert. Sie gelten damit bis zur endgültigen Verordnung als festgesetzt.
Die Grenzen der Überschwemmungsgebiete ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden - den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten - als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien. „Überschwemmungsgebiete sind ein wichtiger und unentbehrlicher Baustein im vorbeugenden Hochwasserschutz", heißt es in einer Mitteilung des NLWKN. „Es gibt keine absolute Sicherheit vor Hochwasser, aber das Freihalten der Überschwemmungsgebiete ist der beste Hochwasserschutz".
Bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt. Oder anders ausgedrückt: Überschwemmungsgebiete werden bei Hochwasser immer überschwemmt - auch ohne staatliche Ausweisung. Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet hat aber einen entscheidenden Vorteil: Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren - sei es durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung. Überschwemmungsgebiete wurden bereits zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts in preußischen Gebieten ausgewiesen.
Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit die Grenzen der Überschwemmungsgebiete auf der Homepage des NLWKN (www.nlwkn.niedersachsen.de) herunter zu laden oder auf dem Kartenserver des MU zu betrachten.
Der NLWKN Hannover/Hildesheim hat im Landkreis Celle und der Region Hannover folgendes Überschwemmungsgebiet vorläufig gesichert:
Das Überschwemmungsgebiet der Wietze erstreckt sich auf einer Länge von ca. 34 km über die Region Hannover (Städte Hannover, Langenhagen und Burgwedel sowie auf dem Gebiet der Gemeinden Isernhagen und Wedemark) und den Landkreis Celle (Gemeinde Wietze).
Der NLWKN Süd hat in den Landkreisen Northeim, Göttingen, Goslar und Wolfenbüttel folgende Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert:
Das Überschwemmungsgebiet der Rhume im Landkreis Northeim, Stadt Northeim und der Gemeinde Katlenburg-Lindau sowie in den Landkreisen Göttingen und Osterode am Harz erstreckt sich auf einer Gesamtlänge von 37,7 km auf dem Gebiet der Samtgemeinden Gieboldehausen und Hattorf am Harz. Das Überschwemmungsgebiet der Harste in den Landkreisen Göttingen und Northeim erstreckt sich auf einer Gesamtlänge von 8,2 km auf dem Gebiet der Flecken Bovenden und Nörten-Hardenberg.
Das Überschwemmungsgebiet der Innerste erstreckt sich auf dem Gebiet der Samtgemeinden Baddeckenstedt, Lutter und Oberharz, der Städte Goslar und Salzgitter sowie der Gemeinde Liebenburg auf einer Gesamtlänge von 49,0 km.
Das Überschwemmungsgebiet der Garte im Landkreis Göttingen und der Stadt Göttingen erstreckt sich auf dem Gebiet der Gemeinden Friedland und Gleichen auf einer Gesamtlänge von 20,7 km und das Überschwemmungsgebiet des Wendebaches im Landkreis Göttingen erstreckt sich auf dem Gebiet der Gemeinden Friedland und Gleichen auf einer Gesamtlänge von 16,2 km.
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