Mit einer Änderung der entsprechenden Verordnung schafft der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) in diesem Frühling erstmals die Möglichkeit, die Wasserfahrzeuge bereits ab dem 15. März zu rüsten und bis zum 5. November abzurüsten. „Bislang galt ein striktes Winterfahrverbot zwischen dem 1. November und dem 31. März", erklärte Stefanie Rennspieß vom NLWKN in Hannover. Dank der Änderung können die Fahrgastschiffe und die zahlreichen Privatboote nicht nur pünktlich in die neue Saison starten, die in diesem Jahr auf Grund des frühen Ostertermins bereits am 28. März beginnt, sondern sie auch bis zum Ende ausnutzen. Wünschen nach einer weitergehenden Lockerung des Winterfahrverbotes konnte der Landesbetrieb aus Rücksicht auf naturschutzfachliche Belange nicht entsprechen. So gilt der Dümmer unter anderem als ein international bedeutendes Überwinterungsquartier nordischer Gastvögel.
Die geänderte Verordnung tritt am 28. Februar in Kraft und schafft in Bezug auf den Dümmer in einem weiteren Punkt Klarheit: Das Kite-Surfen ist auf Niedersachsens zweitgrößtem Binnensee nach wie vor nicht gestattet. „Anhängern dieser Sportart stehen jedoch die dafür ausgewiesenen Flächen am Steinhuder Meer zur Verfügung", betonte Rennspieß.