Wolfenbüttel. In seiner Sitzung am kommenden Dienstag beschäftigt sich der Bauausschuss der Stadt Wolfenbüttel mit den Vorbereitungen für ein neues Wohngebiet nördlich der Auguststadt. Hierfür wurden bereits drei Varianten entworfen. Das Besondere: Alle drei Varianten sehen vor, dass das Wohngebiet weitgehend autofrei bleibt.
Zunächst geht es nur um die Aufstellung eines Bebauungsplans für das betreffende Gebiet. Die Verwaltung hatte im letzten Jahr zusammen mit einem Vorhabenträger innerstädtische Entwicklungsflächen nördlich der Auguststadt im Umfang von insgesamt rund 2,3 Hektar zu jeweils gleichen Teilen auf Grundlage des städtischen Baulandbeschlusses erworben. Durch die aktuelle Beschlussvorlage, über die letztlich der Verwaltungsausschuss entscheidet, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um eine funktionierende städtebauliche Gesamtlösung entwickeln zu können.
Drei Konzepte erstellt
Zusammen mit dem Vorhabenträger wurde bereits ein externes Büro beauftragt, welches zur Aufgabe hatte, für die Entwicklung in diesem Bereich mindestens drei verschiedene städtebauliche Konzepte zu erarbeiten, auf deren Grundlage nun die weitere Planung erfolgen soll. Hierfür wurde im Vorfeld ein eintägiger, von dem beauftragten Büro moderierter Workshop durchgeführt. Die hier erarbeiteten Ergebnisse und Zielvorstellungen bildeten die Grundlage für die drei Konzepte, die von dem beauftragten Planungsbüro entwickelt wurden.
Der Vorhabenträger möchte auf seinem Flächenanteil vorrangig Altenpflege (Tagespflege, betreutes Wohnen und vollstationäre Pflege) umsetzten. Seitens der Stadt Wolfenbüttel besteht die Zielsetzung, verdichteten Wohnungsbau in Form von Geschosswohnungsbau und Reihenhäusern umzusetzen. Die Berücksichtigung einer Kindertagesstätte steht zur Diskussion und wurde ebenfalls in unterschiedlichen Konstellationen mitgedacht. Weiterhin sollen mit dem Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Verlagerung der aktuell in der Schützenstraße ansässigen Moschee geschaffen werden.
Keine Durchquerung mit dem Auto
Die drei erarbeiteten Varianten berücksichtigen diese Nutzungen in unterschiedlichen Konstellationen (Größenordnung und Lage). Weiterhin werden unterschiedliche Erschließungsmöglichkeiten zu Grunde gelegt, die alle gemeinsam haben, dass eine Durchquerung des Quartiers ausschließlich für den Fuß- und Radverkehr, nicht aber für den Autoverkehr, ermöglicht werden soll. Für Rettungs- und Müllfahrzeuge sollen Ausnahmen geschaffen werden.
Nach dem möglichen Aufstellungsbeschluss würde als nächster Schritt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen. Diese soll mit den drei unterschiedlichen Varianten durchgeführt werden. Weiterhin sei vor diesem Verfahrensschritt noch der Planungskostenvertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
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