Der Ausschuss für Familie, Jugend, Soziales und Gesundheit im Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB) hat in seiner heutigen Sitzung in Hannover begrüßt, dass sich auch die neue Landesregierung nach den Aussagen in der Koalitionsvereinbarung der drängenden Problematik der fehlenden Versorgung des ländlichen Raumes mit Landärztinnen und Landärzten annehmen möchte.
„Die Sicherstellung eines gleichmäßigen Zugangs zur ambulanten hausärztlichen Versorgung ist für die niedersächsischen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden eines der ganz wichtigen Themen“ erklärte heute der Ausschussvorsitzende, Bürgermeister Theodor Weber aus Großheide. „Insbesondere besteht die große Sorge, dass die ärztliche Versorgung gerade im ländlichen Raum unseres Landes mittel- bis langfristig nicht mehr aufrechterhalten werden kann“ so Weber weiter.
Nach Einschätzung des NSGB kommen durch die neue Bedarfsplanung für die vertragsärztliche Versorgung allein noch keine neuen Mediziner aufs Land.
Vor diesem Hintergrund müssen flankierend dringend weitere Maßnahmen ergriffen werden, mit den Ärztinnen und Ärzte zu einer Niederlassung im ländlichen motiviert werden können. In diesem Zusammenhang hat sich die Richtlinie zur Förderung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum als besonders wirksam erwiesen. Mit dieser Richtlinie hat das das Land in diesem und im vergangenen Jahr gezielt die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten in Gebieten mit hausärztlicher oder fachärztlicher Unterversorgung gefördert.
„Im Hinblick darauf, dass der Ärztemangel auf dem Land immer akuter wird und junge Nachwuchsmedizinerinnen und Nachwuchsmediziner händeringend gesucht werden, sollte auch in Zukunft der Erwerb, die Gründung und die Ausstattung von (Zweig-)Praxen in den schwächer versorgten Regionen Niedersachsen gefördert werden“, appellierte Weber an das Land.
Weitere Themen der heutigen Ausschusssitzung waren u.a. die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige und die Weiterleitung der Mittel des Bundes für die Entlastung der Kommunen im Bereich der Grundsicherung im Alter.
Hintergrund: Der Niedersächsische Städte und Gemeindebund (NSGB) ist der kommunale Spitzenverband der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Der Verband spricht für über 400 niedersächsische Städte, Gemeinden und Samtgemeinden mit mehr als 15.000 von insgesamt 22.000 gewählten Mandatsträgern.
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