Wolfenbüttel. In einem offenen Brief wendet sich Bürgermeister Thomas Pink erneut an die Eltern der Kita-Kinder in Wolfenbüttel. Er adressiert die neuen Richtlinien und Verhaltensregeln, die seit dem zweiten Lockdown eingetreten sind, vor allem in Krankheitsfällen und bei Neuinfektionen. Generell sei Vorsicht aufgrund der steigenden Coronazahlen geboten. Wir veröffentlichen diesen Brief unkommentiert und ungekürzt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern,
das Corona-Virus breitet sich derzeit in einer besorgniserregenden Geschwindigkeit aus. Bedauerlicherweise mussten wir in den vergangenen Wochen und auch gegenwärtig eine signifikant steigende Zahl von Neuinfektionen im gesamten Bundesgebiet und damit auch im Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel feststellen. Von staatlicher Seite wurden nunmehr entsprechende Gegenmaßnahmen mit dem Ziel der Eindämmung des Infektionsgeschehens abgestimmt und umgesetzt.
Seit dem 2. November gelten für die Dauer von vier Wochen in nahezu allen Bereichen des privaten und öffentlichen Lebens weitreichende Einschränkungen. Im Gegensatz zu dem Lockdown im Frühjahr dieses Jahres wird allerdings von staatlicher Seite nunmehr die Zielsetzung verfolgt, den Betrieb in den Kindertagesstätten (KiTas) so weit wie möglich aufrechtzuerhalten.
Ich darf Ihnen vor diesem Hintergrund zunächst die derzeit geltenden Regelungen für die Kindertagesstätten, die die Niedersächsische Landesregierung auf der Grundlage der am vergangenen Mittwoch zwischen der Bundeskanzlerin sowie den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten getroffenen Vereinbarungen erlassen hat, kurz erläutern:
1. Die Kindertagesstätten bleiben geöffnet.
2. Es findet ein uneingeschränkter Regelbetrieb statt.
3. Sollte in einer unserer Kindertagesstätten ein Infektionsfall auftreten, entscheidet das Gesundheitsamt des Landkreises Wolfenbüttel - wie bisher - über die weiteren Schritte. Im Regelfall wird sodann für alle Kinder dieser KiTa und das dort tätige Personal eine befristete häusliche Quarantäne angeordnet. In diesem Zeitraum ist die betroffene KiTa geschlossen und die Betreuung der Kinder muss sodann zu Hause stattfinden.
4. Darüber hinaus können von Seiten des Gesundheitsamtes für alle Kindertagesstätten Beschränkungen für den Betrieb der Kindertagesstätten verfügt werden, wenn der sogenannte Inzidenzwert, also die Zahl der Neuinfektionen im Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel, gemessen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner, innerhalb von sieben Tagen 100 Fälle oder mehr erreicht (am Montag lag dieser Wert im Landkreis Wolfenbüttel bei 76,1). Sollte diese Voraussetzung vorliegen, kann durch das Gesundheitsamt ein eingeschränkter Regelbetrieb, also die Trennung von Gruppen in den KiTas, vorgegeben werden; offene Konzepte wären dann nicht mehr erlaubt, Betreuungszeiten müssten angepasst werden und die Gruppen müssten innerhalb der Räumlichkeiten und auf dem Außengelände sowie beim Mittagessen und bei der Nutzung der Sanitärräume untereinander Abstand halten. Gleichwohl ist auch bei diesem Szenario weiterhin gewährleistet, dass jedes Kind den Betreuungsplatz in der KiTa behält. Weitere Beschränkungen oder sogar die Schließung von KiTas kommen darüber hinaus nur dann in Betracht, wenn sich das Infektionsgeschehen trotz erfolgter Schutzmaßnahmen weiter drastisch verschlimmert.
Durch diese Regelungen stellt das Land Niedersachsen sicher, dass nur im allerschlimmsten Fall KiTas wieder temporär geschlossen werden müssen. Vielmehr sind diese Bestimmungen so ausgestaltet, dass die Betreuung der Kinder in den Kindertagesstätten erst dann eingestellt wird, wenn nahezu alle anderen Bereiche des täglichen Lebens auch nicht mehr aufrechterhalten werden können. Dieser „Schutz“ der KiTas ist eine wesentliche Erkenntnis aus dem bisherigen Verlauf der Pandemie.
Ich hoffe sehr, dass wir es gemeinsam schaffen, in den kommenden Wochen eine Trendumkehr zu erreichen und dadurch die Zahl der Neuinfektionen wieder auf ein Maß reduziert wird, das es allen Gesundheitsämtern in unserem Land ermöglicht, Infektionsketten nachzuverfolgen und zu unterbrechen. Wir alle können unseren Beitrag dazu leisten und deshalb bitte ich Sie herzlich und eindringlich, weiterhin die nachfolgenden Maßgaben des Gesundheitsschutzes, die derzeit in den KiTas gelten, einzuhalten:
Bringen und Abholen von Kinder
Bitte planen Sie weiterhin ein wenig Zeit ein, wenn Sie morgens Ihre Kinder zur KiTa bringen. Die Aufnahme der Kinder kann aufgrund der einzuhaltenden Regeln zum Schutz der Gesundheit vielleicht einen Moment länger dauern. Bitte folgen Sie vor Ort den Hinweisen des KiTa-Personals. Zudem bitte ich Sie, Ihre Kinder am Nachmittag pünktlich von der KiTa abzuholen. Bei der „Übergabe“ beziehungsweise „Entgegennahme“ Ihrer Kinder sind Sie verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
KiTa-Betrieb und Betreuungsleistungen
Wie eingangs dargestellt, bieten die Kindertagesstätten ihre Betreuungsleistungen derzeit uneingeschränkt an. Jedes Kind hat somit „seinen“ Betreuungsplatz sicher und die Teams in den KiTas können die pädagogischen Konzepte vollumfänglich umsetzen. Das umfasst auch die Angebote für die Sprachbildung und -förderung.
Die Leitungen sowie die Erzieherinnen und Erzieher sind angehalten, ein regelmäßiges Durchlüften der Räumlichkeiten in den Kindertagesstätten vorzunehmen. Von Seiten meiner Verwaltung werden in diesem Zusammenhang schnellstmöglich sogenannte „CO2-Ampeln“ zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich um Geräte, die den CO2-Gehalt der Raumluft messen und durch ein farbliches Signal anzeigen, ob und wann eine Lüftung durchgeführt werden sollte. Auch der Einsatz von mobilen Luftreinigern in den KiTas (und Schulen) wird derzeit geprüft. Allerdings möchte ich hier auch keine falschen Hoffnungen wecken, denn aktuell gibt es keine Geräte auf dem Markt, die über ein entsprechendes Garantiezertifikat ihrer Wirksamkeit von einer Stelle des Bundes verfügen. Die Anschaffung von Geräten, die am Ende vielleicht lediglich für eine trügerische Sicherheit sorgen, ist nicht im Sinne Ihrer Kinder und meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gleichwohl werden wir dies Option im Auge behalten und umgehend die Initiative ergreifen, wenn ein Modell eines mobilen Luftreinigers verlässlich und verbindlich die Infektionsgefahr vermindern kann.
Letztlich kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass Krankheits- sowie Quarantänefälle im Bereich der Beschäftigten im KiTa-Sektor für einen begrenzten Zetraum zu personellen Engpässen führen können, was gegebenenfalls zur Folge hätte, dass eine einzelne Einrichtung für einen begrenzten Zeitraum die tägliche Betreuungszeit etwas reduzieren müsste (zum Beispiel temporärer Wegfall der Randstundenbetreuung). Wir können, anders als in „normalen“ Zeiten, Personalengpässe nicht uneingeschränkt durch Personal aus anderen KiTas beheben. Hier bitte ich Sie um Ihr Verständnis, falls ein solcher Fall einmal in „Ihrer“ KiTa eintreten sollte.
Krankheit / Symptome
Sollte ein Kind Krankheitssymptome aufweisen, gelten weiterhin die bisherigen Regelungen. Um das Infektionsrisiko zu minimieren, können Kinder, die die nachfolgenden Krankheitssymptome aufweisen, nicht in der KiTa betreut werden:
- Fieber
- Husten oder Atemnot
- Eitriger Schnupfen
- Durchfall
- Erbrechen
Darüber hinaus entscheiden die Erzieherinnen und Erzieher im Einzelfall, ob auch bei weniger starken Symptomen eine Betreuung möglich ist oder abgelehnt werden muss.
Mit diesen Regelungen versuchen wir bestmöglich, ernste und möglicherweise ansteckende Krankheiten, vor allem das Coronavirus, aus den KiTas fern zu halten, gleichzeitig aber Kindern, die mit einer - besonders im jetzigen Herbst und bevorstehenden Winter zu erwartenden - „klassischen Schniefnase“ in die KiTa kommen, die Betreuung zu ermöglichen. Das ist für die Kolleginnen und Kollegen in den KiTas im Einzelfall mitunter keine leichte Entscheidung. Bitte haben Sie Verständnis, wenn Ihr Kind unter Umständen einmal aus den vorgenannten Gründen temporär nicht aufgenommen werden kann. Eine Betreuung ist dann wieder möglich, wenn das Kind 48 Stunden ohne die oben genannten Symptome ist, also zwei Tage kein Fieber, keine starken Erkältungssymptome, keinen Durchfall oder kein Erbrechen hat.
Elterngespräche
Der Kontakt zwischen Ihnen und den KiTa-Leitungen sowie den Erzieherinnen und Erziehern ist insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung Ihres Kindes von besonderer Bedeutung und Wichtigkeit. Elterngespräche, zumindest vertiefende und langandauernde, sollten dennoch so weit wie möglich nicht im Rahmen eines persönlichen Kontakts in der KiTa stattfinden. Bitte greifen Sie hier primär auf die Möglichkeit des telefonischen Gesprächs oder des Austauschs per E-Mail zurück. Jeder unterbliebene direkte Kontakt hilft, um das gestiegene Risiko einer Ansteckung zu verringern.
Tagung von Elternvertretungen
Tagungen und Sitzungen von Elternvertretungen sind nach der derzeitigen Rechtslage zwar zulässig, sollten aber auf zwingende Notwendigkeit geprüft und - soweit möglich - nicht in Form persönlicher Zusammenkünfte, sondern telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden. Soweit Elternvertretungen aber eine „Präsenzsitzung“ wünschen, dürfen diese nicht in den Räumlichkeiten der KiTas stattfinden. Im Bedarfsfall stellt meine Verwaltung gern einen externen Raum zur Verfügung. Diese Verfahrensweise haben wir vorab einvernehmlich mit dem Stadtelternrat abgestimmt.
Gebühren und Entgelte
In den vergangenen Wochen waren drei KiTas im Stadtgebiet von Infektionsfällen und damit verbundenen Quarantänemaßnahmen betroffen. Dadurch fand über einen Zeitraum von zwei Wochen in den betroffenen Einrichtungen keine Betreuung statt. Die Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen der Stadt Wolfenbüttel (Kindertagesstättensatzung) sieht in einem solchen Fall grundsätzlich keine Erstattung der Gebühren und Entgelte vor. Gleichwohl wird meine Verwaltung eine Befassung dieser Frage durch die politischen Gremien beraten und entscheiden lassen. Da im laufenden Monat aufgrund der bestehenden Beschränkungen keine Sitzungen stattfinden, wird diese Beratung und Entscheidung voraussichtlich im Monat Dezember erfolgen.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Ausführungen und Informationen einen kleinen Überblick über die aktuelle Sach- und Rechtslage geben konnte. Für etwaige Rückfragen stehen Ihnen die Leitungen der Kindertagesstätten sowie die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meiner Verwaltung gern zur Verfügung.
Abschließend bitte ich Sie herzlich, in den kommenden Tagen und Wochen besonders vor- und umsichtig zu handeln, die geltenden Regelungen zu beachten und damit sich und andere zu schützen. In diesem Sinne danke ich Ihnen sehr herzlich und verbinde diesen Dank mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Kinder!
Ihr
Thomas Pink
Bürgermeister
mehr News aus Wolfenbüttel