Öffentlicher Gesundheitsdienst soll Solarien überwachen




Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, den Entwurf eines Änderungsgesetzes zum Niedersächsischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst zur Anhörung freizugeben.

Ein Ziel des Gesetzes ist es, den Landkreisen und kreisfreien Städten die nach dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) erforderliche Überwachung der Solarien und Sonnenstudios zu übertragen. Im NiSG ist unter anderem das Nutzungsverbot von Solarien für Minderjährige geregelt. Darüber hinaus müssen Landkreise und kreisfreie Städte die geräte- und nutzungsbezogenen Anforderungen an Solarien sowie Informations- und Dokumentationspflichten der Solarienbetreiber überwachen. Die Anforderungen dazu sind in der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UVSV) festgelegt.


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