Börßum. Weil der Fahrer eines Motorrollers am Samstag, 25. April 2015 gegen 21:10 Uhr bei Regen ohne Licht auf der Hauptstraße in Börßum unterwegs war, wurde er von einer Streife der Polizei Schladen angehalten und kontrolliert. Der 16-jährige Fahrer konnte zwar eine Mofaprüfbescheinigung vorweisen, der Roller war jedoch so umgebaut worden, dass nun zum Fahren ein Führerschein erforderlich war. Zudem wurden an dem Roller erhebliche technische Mängel festgestellt. So war unter anderem die Beleuchtung komplett ohne Funktion und eine der Bremsen war defekt. Auch für die angebrachte Auspuffanlage bestand keine Betriebserlaubnis. Gegen den 16-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet, die Weiterfahrt wurde untersagt.
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