Wolfenbüttel. Am gestrigen Sonntag stellte die Polizei im Wolfenbütteler Stadtgebiet zwei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz fest. Das berichtet die Polizei in einer Pressemeldung.
Um 9:40 Uhr wurde ein 24-jähriger E-Roller-Fahrer auf der Gebrüder-Welger-Straße angehalten. Wie die Beamten feststellten bestand für den Roller kein Versicherungsschutz. Dem Beschuldigten wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet.
Ebenfalls ohne gültigen Versicherungsschutz war ein 31-Jähriger um 18:42 Uhr mit seinem Elektrokleinstfahrzeug auf der Salzdahlumer Straße unterwegs. Durch die eingesetzten Beamten wurde dem Beschuldigten die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet.
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