Ortsratswahl Hornburg soll teilweise wiederholt werden


Es sollen noch einmal Wahlzettel abgegeben werden. Symbolfoto: Anke Donner

Schladen-Werla. Der Wahlleiter der Gemeinde Schladen-Werla hat unmittelbar nach der Feststellung des Wahlergebnisses für die Ortsratswahl der Ortschaft Stadt Hornburg durch den Gemeindewahlausschuss Einspruch gegen die Feststellung des Briefwahlergebnisses für diese Ortsratswahl eingelegt. Dies geht aus einer Presseinformation der Gemeinde hervor.


Bereits am vergangenen Donnerstag wurde festgestellt, dass der Stimmzettel für die Ortsratswahl fehlerhaft war (regionalHeute.de berichtete). Zum Zeitpunkt der Feststellung des Fehlers hatten bereits 195 Wählerinnen und Wähler von der Briefwahl Gebrauch gemacht. Von daher mussten alle zurückgegebenen Stimmzettel der Briefwahl für diese Ortsratswahl für ungültig erklärt werden. Die Urnenwahl sei mit rechtmäßigen Stimmzetteln durchgeführt worden und sei nicht zu beanstanden.

Nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses bestehe eine Frist von vierzehn Tagen für Wahleinsprüche. Über Wahleinsprüche entscheidet der Ortsrat der Ortschaft Stadt Hornburg in einer dafür vorgesehenen öffentlichen Sitzung. Durch den Einspruch des Gemeindewahlleiters ist, so die Gemeinde, nach Ablauf der Einspruchsfrist eine Ortsratssitzung einzuberufen. Der Gemeindewahlleiter wird dem Ortsrat Hornburg zur Heilung des Fehlers eine Teilwiederholung der Ortsratswahl Hornburg für die Briefwahl vorschlagen. Der Termin für die Briefwahl darf frühestens zwei Monate und muss spätestens vier Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses stattfinden. Die Vorgehensweise sei mit der Landeswahlleiterin abgestimmt.