Osterfeuer mit Rücksicht auf Natur und Umwelt




[image=5e1764cf785549ede64cd057]Das alljährlich stattfindende Osterfeuer geht auf den heidnischen Brauch des Frühlingsfeuers zurück. Mit dem Feuer wurde im Frühjahr, nach der dunklen Winterzeit, die Sonne begrüßt. Diese galt als Symbol für Fruchtbarkeit und Wachstum und damit für eine gute Ernte.

Heute gehört das jährliche Osterfeuer in vielen Orten zu den Höhepunkten im Dorfleben und ist ein beliebter Treffpunkt für Jung und Alt. Schon jetzt werden im Kreisgebiet die ersten Vorbereitungen für die traditionelle Veranstaltung getroffen. Damit der Spaß am Osterfeuer ungetrübt bleibt, gibt die Landkreisverwaltung einige Hinweise aus Sicht des Naturschutzes und des Abfallrechts.

Das für das Osterfeuer bestimmte Brennmaterial sollte möglichst erst am Tag des Abbrennens aufgeschichtet werden, frühestens zwei Wochen vorher. Wurde das Brennmaterial bereits vor dem Abbrenntag aufgehäuft, sollte es vor dem Entzünden gründlich umgeschichtet werden. So erhalten darin befindliche Tiere eine Fluchtmöglichkeit. Igel, Mäuse oder Hasen verstecken sich gern in den aufgeschichteten Reisighaufen. Auch Singvögel wie Rotkehlchen und Zaunkönig benutzen die Haufen gern als Nistplatz.

Die Veranstalter der Osterfeuer müssen darauf achten, dass keine Abfälle, wie beispielsweise Haus- und Sperrmüll, behandelte Hölzer oder Reifen mit verbrannt werden. Diese sind ordnungsgemäß zu entsorgen, das gilt nach Veranstaltungsende auch für die Brandrückstände.

Zum Anzünden dürfen keinesfalls flüssige Brennstoffe wie Benzin oder Öl verwendet werden. Von diesen Stoffen können bei unsachgemäßer Handhabung eine Gefährdung ausgehen und sie können zu einer erheblichen Verschmutzung von Boden und Grundwasser führen.

Zuständig für die Genehmigung der Osterfeuer sind die Ordnungsämter der Gemeinden.


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