Wolfenbüttel. Die Frage, ob die Fläche vor einem Wohnhaus in der Dr.-Heinrich-Jasper-Straße ausreichend als Park- und Halteverbotszone ausgewiesen ist, beschäftigt derzeit Anwohner und Verwaltung. Auslöser waren Knöllchen, die im Februar an den Autos der vermeintlichen Falschparker klemmten.
Ein Anwohner des betroffenen Hauses wandte sich an die Redaktion von regionalHeute.de und schilderte die Situation wie folgt: Das Parken auf der gepflasterten Fläche vor der Hausnummer 71 sei seit über 20 Jahren widerspruchslos geduldet worden. Die Fläche sei durch identisches Pflaster und abgesenkte Bordsteine optisch nicht von einem Privatgrundstück zu unterscheiden – sogar das offizielle Kartenportal der Stadt zeige an dieser Stelle drei parkende Autos.
Knöllchen verschwanden unter Schneedecke
Nach jahrzehntelanger Duldung habe die Stadt am 11. und 12. Februar bei Schneefall und Dunkelheit eine Schwerpunktkontrolle durchgeführt. Die ausgestellten Knöllchen seien durch Neuschnee unleserlich und durchnässt gewesen, sodass Anwohner keine Möglichkeit zur Korrektur gehabt hätten. Wer sein Auto in der zweiten Nacht nicht entfernt habe, sei doppelt belangt worden.
"Bürger-Falle" als Einnahmequelle

Der Anwohner meint, dass die Flächen durch identisches Pflaster und abgesenkte Bordsteine optisch nicht von einem Privatgrundstück zu unterscheiden seien. Foto: Werner Heise
Auf eine Beschwerde – inklusive Foto des städtischen Kartenportals – habe das Ordnungsamt offiziell bestätigt, dass es auf besagter Fläche regelmäßig zu Fehlparken komme. „Damit gibt die Behörde offiziell zu, dass die bauliche Gestaltung zu einem systematischen Irrtum führt. Doch statt ein klärendes Schild aufzustellen, nutzt man die ‚Bürger-Falle‘ offenbar lieber als Einnahmequelle“, klagt der Anwohner. Anwohner müssten nun ihre Einkäufe 200 Meter weit vom Schützenplatz schleppen, da jegliches Be- und Entladen vor dem Haus kriminalisiert werde.
Antrag auf Ladezone gestellt
Er wandte sich an die Stadtverwaltung und legte Beschwerde gegen die Verwarnungen ein. Zudem habe er eine Bürgeranregung und einen Antrag auf Einrichtung einer Ladezone gestellt. Nach einigem Hin und Her kommt nun Bewegung in die Sache, berichtet der Anwohner zuletzt. Die Stadt habe bestätigt, dass die Bürgeranregung für die Einrichtung einer Ladezone nach den Ferien im Verwaltungsausschuss behandelt werden soll. Das Sachgebiet Straßenverkehr habe eingeräumt, dass aufgrund der Komplexität auch die Polizei sowie das Tiefbauamt in die fachliche Prüfung der baulichen Situation einbezogen werden müssen. Das Ticket muss er dennoch bezahlen. "Ich möchte ausdrücklich betonen: Es geht hier nicht um ein einfaches Bußgeld. Es geht um die plötzliche Kriminalisierung einer seit Jahren praktizierten Versorgungs-Logistik für uns Anwohner. Und es geht mir um eine dauerhafte, rechtssichere Lösung für alle Anwohner und die Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger an diesem Knotenpunkt", stellt der Anwohner klar.
Das sagt die Stadtverwaltung
Um die rechtliche Situation vor Ort einzuordnen, fragte regionalHeute.de bei der Stadtverwaltung nach. Zunächst erklärte Stadtsprecherin Nadine Guttzeit, dass die rechtliche Verpflichtung bestehen bleibe, auch wenn Verwarnungen am Fahrzeug aufgrund von Wetterbedingungen unleserlich würden. Das Knöllchen an der Windschutzscheibe diene lediglich als Service; die Ordnungswidrigkeit werde den Betroffenen ohnehin schriftlich zugestellt. Die Prüfung des Antrags auf eine Ladezone sei in Bearbeitung.
Keine gezielte Aktion gegen Anwohner
Bezüglich der Häufigkeit der Kontrollen in diesem Bereich teilte die Stadt mit, dass der Bereich im Rahmen der regulären Tätigkeit des Städtischen Ordnungsdienstes (SOD) überwacht werde. Über frühere Auswertungen liege kein Datenmaterial vor, da der SOD generell im gesamten Stadtgebiet zu unterschiedlichen Zeiten unterwegs sei. Einen konkreten Anlass für die Kontrollen im Februar habe es laut Stadt nicht gegeben. Es habe sich um normale Kontrolltätigkeit gehandelt.
Warum kein Schild nötig ist
Hinsichtlich der Frage, ob die aktuelle Kennzeichnung ausreiche, um ein Parkverbot zweifelsfrei erkennbar zu machen, verwies die Verwaltung auf die geltende Rechtslage: „Eine Fläche, die öffentlich ist, wird nicht als solche gekennzeichnet. Umgekehrt müssen Privatflächen, die von der öffentlichen Fläche abgegrenzt werden sollen, auch als solche gekennzeichnet werden.“ Werden sie das nicht, unterstelle die Straßenverkehrsordnung automatisch eine öffentliche Verkehrsfläche. Daraus resultiert, dass die gesamte Fläche zwischen Fahrbahn und Hauswand dem öffentlichen Verkehrsraum zuzuordnen ist – und dort ist das Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten", heißt es dazu aus dem Rathaus.

