Wolfenbüttel. Die Eröffnung des neuen Einzelhandels-Zentrums in der ehemaligen Hertie-Immobilie ist noch in weiter Ferne, trotzdem hat der städtische Bauausschuss schon heute ohne Diskussion beschlossen, dass ab dann das Parken auf der inneren Fläche des Schlossplatzes untersagt wird.
Die Revitalisierung der im Eigentum der Stadt befindlichen ehemaligen Hertie-Immobilie steht an. So wird im laufenden und kommenden Jahr das Objekt zu einem völlig neuen Geschäftshaus um- und ausgebaut (WolfenbüttelHeute.de berichtete mehrfach umfassend).
In die Errichtung und Gestaltung des neuen Einzelhandelszentrums wird nach den Planungen des beauftragten Projektentwicklers auch das bestehende Parkhaus einbezogen, dessen Kapazitäten durch eine Veränderung von Stellflächen und ein weiteres Parkdeck angepasst werden. Das Konzept sieht vor, die Anzahl der Parkplätze von bisher 117 auf rund 190 zu erhöhen und so unmittelbar am Standort des neuen Kundenmagneten entsprechende Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Traditionelle Parkplätze bleiben
Der städtische Bauausschuss. Archivfoto: Marc Angerstein Foto:
Der Ausschuss kam zu der Überzeugung, dass die neuen Parkplatz-Kapazitäten des ehemaligen Hertie-Komplexes es möglich machen, die mit Kopfsteinpflaster versehenen Innenfläche des Schlossplatzes wieder wirken zu lassen und das Parken dort zu untersagen. Seit April durfte dort geparkt werden.
Durch die heutige Entscheidung, soll den Ideen des Innenstadt-Entwicklungsprozesses als Gesamtensemble zwischen Schloss, Lessinghaus, Herzog-August-Bibliothek, Zeughaus sowie kleinem Schloss Rechnung getragen werden. Nach Darstellung der Stadtverwaltung sei die Aufhebung der Parkerlaubnis auf dem Schloßplatz eine elementare Position der Arbeitsgruppen des Projekts „Zukunftsprofil Innenstadtentwicklung“.
Traditionelles Parken auf dem Schlossplatz. Foto: Marc Angerstein
Die weiteren auf dem Schloßplatz bestehenden Parkflächen bleiben nach dem heutigen Beschluss auch künftig erhalten.
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