Parken auf dem Stadtmarkt ab 11. Januar wieder erlaubt


Ab dem 11. Januar kann wieder auf dem Stadtmarkt geparkt werden. Foto: Anke Donner
Ab dem 11. Januar kann wieder auf dem Stadtmarkt geparkt werden. Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner)



Wolfenbüttel. Wie die Stadt Wolfenbüttel in einer Pressemitteilung berichtet, kann ab Montag, 11. Januar, wieder auf dem Stadtmarkt geparkt werden. Insgesamt 34 Parkplätze sollen dann in den gekennzeichneten Parkflächen im Randbereich des Stadtmarktes freigegeben werden.

Wie im Dezember von der Politik beschlossen, wird bis zum Abschluss der Bauarbeiten auf dem Kornmarkt und in der Reichsstraße das Parken auf dem Stadtmarkt wieder erlaubt. Diese Regelung gelte jedoch längstens bis Mitte November 2016. 34 Parkplätze werden hierbei zum Parken zur Verfügung stehen. Sieben weitere Parkplätze sollen der Nutzung des Standesamt vorbehalten bleiben.

Kostenloses Parken mit Parkscheibenregelung


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Kostenloses Parken mit Parkscheibe. Foto: Marc Angerstein



Das Parken soll kostenlos, aber dennoch mit Parkscheibenregelung erfolgen, das heißt die Parkplätze dürfen als Kurzzeit-Parkplätze für eine Parkdauer von bis zu 60 Minuten genutzt werden. Wer ohne die Parkscheibe sein Fahrzeug abstellt, die Höchstparkdauer überschreitet oder außerhalb der freigegebenen Parkflächen oder Parkzeiten den Stadtmarkt als Abstellplatz nutzt, müsse, so die Stadt Wolfenbüttel, mit einem Verwarngeld rechnen. Das Parken ist werktags zwischen 7 und 19 Uhr möglich. Ausgenommen sind die Wochenmarkt-Tage mittwochs und samstags sowie sonntags.


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