Parken auf dem Stadtmarkt ab sofort verboten


Auf dem Stadtmarkt darf nicht mehr geparkt werden.

Foto: Stadt Wolfenbüttel
Auf dem Stadtmarkt darf nicht mehr geparkt werden. Foto: Stadt Wolfenbüttel | Foto: Stadt Wolfenbüttel

Wolfenbüttel. Wie die Stadt Wolfenbüttel in einer Pressemitteilung berichtet, bleiben die Parkplätze auf dem Stadtmarkt dem Ratsbeschluss entsprechend auch nach dem Abbau des Weihnachtsmarktes gesperrt. Damit setze man das neue 'Parkraumbewirtschaftungskonzept' um. Lediglich Personen mit Schwerbehindertenausweis und Motorradfahrer könnten weiterhin die Parkplätze am Eingang der Fußgängerzone nutzen.


Mit der Umsetzung des 'Parkraumbewirtschaftungskonzeptes' ist das Parken auf dem Stadtmarkt also endgültig nicht mehr gestattet. Diese Regelung sei bereits mit dem Aufbau des Weihnachtsmarktes umgesetzt worden und bliebe auch nach dessen Ende bestehen, erklärt die Stadt. Der Stadtmarkt und das letzte Teilstück der Kanzleistraße, seien damit wieder in die Fußgängerzone integriert. Für schwerbehinderte Personen mit entsprechendem Ausweis und für Motorradfahrer blieben die Parkplätze auf der Kanzleistraße zwischen Klosterstraße und Stadtmarkt jedoch weiterhin nutzbar. Die Stadt Wolfenbüttel kehre damit wieder zu der Regelung zurück, die vor der Freigabe des Stadtmarktes zum Parken ab Mai 2015 galt.

Mit dem Ende des Weihnachtsmarktes kehre zugleich auch der Wochenmarkt zurück auf den Platz vor dem Rathaus. Auf dem Schlossplatz, wo der Wochenmarkt übergangsweise eine neue Heimat fand, liefen nun die Aufbauarbeiten für die Outdoor-Eisbahn.

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