Wolfenbüttel. Dass mit dem Weihnachtsmarkt die Ära des Parkens auf dem Stadtmarkt vorbei ist, wurde bereits im Frühjahr letzten Jahres nach intensiver Debatte beschlossen. Das heißt, seit Anfang des Jahres darf man den Bereich nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung befahren und dementsprechend auch dort parken. Zu vielen ist dies allerdings noch nicht durchgedrungen. Seit Anfang dieser Woche werden nun Strafzettel verteilt.
"An den ersten Tagen haben wir nur Hinweiszettel verteilt und Personen, die dort parken wollten darauf angesprochen, dass dies nicht mehr erlaubt ist", berichtet Alexander Panknin von der Pressestelle der Stadt Wolfenbüttel im Gespräch mit regionalHeute.de. Diese Übergangsphase sei nun aber vorbei. 30 Euro würden nun fällig, da es sich um Parken in der Fußgängerzone handele.
Durch das Schild an der Zufahrt aus der Kanzleistraße sei eindeutig, dass es sich beim Stadtmarkt um eine Fußgängerzone handele. Weitere Hinweise auf das Parkverbot seien nicht geplant, so Panknin. Eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren und Parken in der Fußgängerzone müsse man vorher beantragen. Sie gebe es etwa für Hochzeitsgesellschaften oder Dienstfahrzeuge der Stadt.
Dieses Schild weist daraufhin, dass es sich um eine Fußgängerzone handelt und dass eine Weiterfahrt nur mit Ausnahmegenehmigung möglich ist. Foto: Alexander Dontscheff
Es sei natürlich etwas unglücklich, dass die Flächen als Parkbuchten gekennzeichnet seien. Dies sei so, da der Platz damals so konzipiert worden sei. Eine Umgestaltung sei kurzfristig nicht geplant, so Panknin.
Die ersten Knöllchen wurden verteilt und stießen offenbar nicht gerade auf Begeisterung. Foto:
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