Patientenverfügung in Corona-Zeiten? Der Hospizverein weiß Rat

Muss meine Patientenverfügung an eine mögliche Covid-19-Erkrankung angepasst werden?

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(Symbolbild) | Foto: Marvin König

Wolfenbüttel. Die Corona-Pandemie löst bei vielen Menschen Angst aus – zumindest Unsicherheit. Immer wieder taucht die Frage auf: Was ist, wenn ich an Covid-19 erkranke? Wird man mich beatmen, wenn es notwendig wird? Glücklicherweise mussten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland bislang nicht entscheiden, welcher Patient an die Beatmung angeschlossen wird und welcher nicht. Aber was habe ich in meiner Patientenverfügung angeordnet? Laut der niedersächsischen Gesundheitsministerin Carola Reimann bedürfe es keiner neuen Patientenverfügung, wenn man an Corona erkrankt sei. Wie man sich dennoch auf die letzten Stunden im Leben vorbereiten kann, dazu berät der Hospizverein Wolfenbüttel in seiner regelmäßigen Sprechstunde. Dies berichtet der Verein in einer Pressemitteilung.


Viele Menschen erstellen eine Patientenverfügung, weil sie Angst vor einem Lebensende „an Schläuchen und Maschinen“ haben. Der Wunsch ist, ohne Schmerzen und in Würde zu sterben. „Wenn es so weit ist“, sollen lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben. Führt jetzt meine Patientenverfügung dazu, dass bei einer Corona-Erkrankung eine lebensverlängernde Behandlung unterbleibt? Es gibt Medienberichte, die zu einer klärenden Ergänzung der Patientenverfügung raten.

„Wir wollen auch in diesem Punkt rechtssicher informieren“, sagt Ulrike Jürgens, Vorstandsmitglied im Hospizverein Wolfenbüttel. „Deshalb habe ich mich an Carola Reimann, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gewandt.“ Umgehend kam vom Lagestab des Ministeriums die Mitteilung, „dass grundsätzlich eine Änderung der Patientenverfügung aufgrund von Corona nicht erfolgen muss“.

„Das Formular, das der Hospizverein in seiner Sprechstunde erläutert, entspricht genau diesen Vorgaben“, bestätigt Ingrid Alsleben, Rechtsanwältin in Gifhorn mit dem Schwerpunkt Vorsorge. Wer bereits vor längerer Zeit seine Patientenverfügung erstellt hat, ist jetzt möglicherweise unsicher, ob die Formulierungen ausreichend konkret sind. Für diese Prüfung gibt es ebenso Unterstützung durch die geschulten Ehrenamtlichen des Hospizvereins wie für eine Erstinformation. Die Sprechstunde findet im Büro in der Dietrich-Bonhoeffer-Straße 1a statt. Termine können kurzfristig vereinbart werden unter Telefon 05331/9004146 (während der Bürozeiten montags 16 bis 18 Uhr, dienstags bis donnerstags 10 bis 12 Uhr).