Wolfenbüttel. Am heutigen Mittwoch wurde der Kooperationsvertrag zum Projekt "Gelbe Karte" von Polizei und Landkreis Wolfenbüttel in den Räumlichkeiten des Polizeikommissariats unterzeichnet. Dazu trafen sich neben Polizeikommissarin Katharina Michel, die das Projekt federführend betreut, der Leiter des Polizeikommissariats Wolfenbüttel, EKHK Andreas Twardowski und Erster Kreisrat des Landkreises Wolfenbüttel, Herr Heiko Beddig, um den Vertrag zu besiegeln.
Wie die Polizei in einer Pressemitteilung berichtet, geht unter den Schlagwort "Gelbe Karte" ein gemeinsames Präventionsprojekt von Polizei und Landkreis Wolfenbüttel an den Start. Ab sofort droht bei bestimmten Straftaten und zwar auch bei solchen, die nicht zwingend in direkten Kontext des Straßenverkehrs stehen, im Landkreis Wolfenbüttel, neben der Strafverfolgung durch Polizei und Gericht, zusätzlich die "Gelbe Karte". Insbesondere sind dies Delikte, die einen Rückschluss auf ein hohes Aggressionspotential zulassen, wie zum Beispiel Straftaten im Kontext "Häusliche Gewalt", Tätlicher Angriff auf Polizeibeamte und andere Rohheitsdelikte.
Gelbe Karte für falsches Verhalten
Zielgruppe dieses Projektes sind Fahrerlaubnisinhaber, aber auch solche, die es noch werden wollen, also beispielsweise Fahrschüler. Diese erhalten ab sofort mit der symbolischen gelben Karte einen deutlichen Hinweis von der Fahrerlaubnisbehörde, dass ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen unter bestimmten Umständen infrage gestellt werden könnte. Denn gerade die Teilnahme am Straßenverkehr verlangt eine besondere Rücksichtnahme untereinander.
Im Klartext bedeutet das, wer in Zukunft mit Straftaten mit hohem Aggressionspotential auffällt, der muss im Landkreis Wolfenbüttel damit rechnen, dass seine Eignung als Kraftfahrzeugführer unter die Lupe genommen wird. Sollten dabei die Voraussetzung der Fahreignungsprüfung noch nicht erreicht sein, aber eine Tendenz dahingehend erkannt wird, versendet die Fahrerlaubnisbehörde die "Gelbe Karte" an die Delinquenten.
Zielrichtung
Im Vordergrund steht dabei nicht die repressive Sanktionierungsmöglichkeit, wie der Entzug der Fahrerlaubnis, sondern mit dem Projekt "Gelbe Karte" soll vielmehr ein beratendes und hilfegebendes Signal gesetzt werden.
Mit transparentem polizeilichen und behördlichen Handeln wird den Betroffenen das bisherige Fehlverhalten deutlich gemacht und mögliche Konsequenzen abseits der Strafverfolgung aufgezeigt.
Die Umsetzung in der Praxis soll zum 1. Januar 2024 starten und in regelmäßigen Abständen evaluiert werden.
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