Wolfenbüttel. Die Post wird bestreikt und das macht sich auch in Wolfenbüttel bemerkbar. Viele Briefkästen bleiben leer und selbst wenn etwas ankommt, kann dies durchaus nur ein Bruchteil dessen sein, was eigentlich in der Zustellung sein sollte. Doch was ist eigentlich wenn Fristen eingehalten werden müssen? Kunden können in den meisten Fällen nämlich nicht die Schuld auf den Streik abwälzen. Mona Semmler von der Verbraucherzentrale Braunschweig kennt die Antwort.
Die Post kommt dieser Tage nicht pünktlich bis gar nicht. Foto: A.Donner)
"Grundsätzlich ist der Absender dafür verantwortlich, dass ein Schreiben oder Paket fristgerecht dem Empfänger zugeht. Die Post kann für aufgrund des Streiks verspätet eingegangene Erklärungen nicht haftbar gemacht werden, da sie dies in ihren AGB ausgeschlossen hat und auch verlängern sich Fristen nicht etwa automatisch. Im Rahmen des Widerrufsrechts, beispielsweise bei Onlineeinkäufen, reicht zur Fristwahrung aber die rechtzeitig erfolgte Absendung. Wichtige Schreiben wie etwa Kündigungen können Verbraucher per Fax mit Übermittlungsprotokoll versenden - sofern es keiner Originalunterschrift bedarf ("Schriftformerfordernis") - oder sich eines anderen Zustellers oder Kurierdienstes bedienen.", so Semmler
Hat der Streik Auswirkungen auf die Stadtverwaltung?
Olaf Danell, Pressesprecher der Stadt Wolfenbüttel. Foto: Archiv
Auch die Stadt Wolfenbüttel arbeitet als Verwaltungsbehörde täglich mit fristgebundener Post. Der Streik hat hier jedoch lediglich Auswirkungen auf den Posteingang. Die fristgerechte Zustellung wichtiger oder zeitkritischer Dokumente sei während der Streikphase sichergestellt, da man hier auf einen privaten Zustelldienst setze, wie Stadtpressesprecher Olaf Danell auf Anfrage von RegionalWolfenbüttel.de wissen lässt.
Fristgebundene Post könne man auch einfach persönlich in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Foto: Stadt Wolfenbuettel-Raedlein
Er weist aber auch darauf hin, dass die Bürger aufpassen sollten, wenn sie Schriftstücke innerhalb einer Frist an die Stadt senden müssen. „Der Absender trägt die Verantwortung, dass alles rechtzeitig im Rathaus ankommt“, sagt Danell. Alternativ könne man das Schreiben rechtswirksam per Fax schicken. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, könne seine Post an die Verwaltung einfach persönlich in den Rathausbriefkasten werfen. Dort würden alle Briefe auch einen Eingangsstempel erhalten.
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