Wolfenbüttel. Immer wieder komme es zu Beschwerden, dass Auto- und Lkw-Fahrer den Radfahrer mit zu geringem Abstand überholen. Um den schon bald gesetzlich festgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Meter bekannter zu machen, soll diese Abstandsangabe so häufig wie möglich im Straßenraum sichtbar sein. Hierfür haben der ADFC Köln und die Polizei Köln gemeinsam Aufkleber für Fahrzeuge entwickelt. Hierüber berichtet die Stadt Wolfenbüttel in einer Pressemitteilung.
Diese Aufkleber hat nun auch die Stadt Wolfenbüttel besorgt und zunächst an allen städtischen Dienstfahrzeugen angebracht. "Zusätzlich zu den städtischen Fahrzeugen wurden auch die Fahrzeuge der Stadtwerke Wolfenbüttel, des Tiefbaubetriebes des Landkreises und der Verkehrsbetriebe Bachstein beklebt“, so der Radverkehrsbeauftragte Valerie Dubiel. So wurden im ersten Schwung rund 200 Fahrzeuge beklebt, die täglich in Stadt und Landkreis Wolfenbüttel unterwegs sind. Der nette Nebeneffekt sei, dass nicht nur die Verkehrsteilnehmer die den Aufkleber auf dem voranfahrenden Auto sehen, darauf aufmerksam gemacht werden, sondern auch die Fahrer der jeweiligen Fahrzeuge für den entsprechenden Abstand sensibilisiert sind.
1,50 Meter Abstand innerorts, 2 Meter außerorts
Im Rahmen der aktuellen Änderung der Straßenverkehrsordnung werde der Mindestabstand von 1,50 Meter auch gesetzlich festgeschrieben. Zurzeit wird lediglich von einem „ausreichenden Abstand“ gesprochen, die Verdeutlichung das damit 1,50 Meter gemeint sind, sei ein Schritt für mehr Sicherheit für den Radverkehr. Außerorts müsse aufgrund der höheren Geschwindigkeiten zukünftig ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden. Dieser Abstand müsse auch einem entgegenkommenden Radfahrenden eingeräumt werden.
Sollte die Einhaltung des Mindestabstands beim Überholvorgang nicht möglich sein, so muss hinter dem Rad gefahren werden, bis die 1,50 Meter möglich sind. Dies gelte auch, wenn ein Schutzstreifen auf der Fahrbahn markiert ist.
Gegenseitige Rücksichtnahme
Bei Einbahnstraßen sind diese Maße nicht immer einzuhalten, hier greift die Straßenverkehrsordnung Paragraf 1, Absatz 1 und 2: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.“
„Wer diese Grundregel im Straßenverkehr einhält, erleichtert prinzipiell das Zusammenleben und sorgt für ein sicheres Ankommen aller Verkehrsteilnehmer an deren Ziel“, sagt Dubiel.
Besonders freut sich die Radverkehrsbeauftragte über das Engagement der Verkehrsbetriebe Bachstein. Die Busse fahren im Landkreis im Jahr rund 850.000 Kilometer, wenn die Busse gerade keine Werbe-Beklebung haben, ist der Aufkleber eine sinnvolle Nutzung der leeren Fläche und ein Beitrag zur Verkehrssicherheit. Die Verkehrsbetriebe fanden die Idee so gut, dass sie für die weiteren drei Standorte in Deutschland die Aufkleber ebenfalls angeschafft haben.
Wer sein privates Fahrzeug mit einem solchen Aufkleber ausstatten möchte, kann sich nach Ostern einen Aufkleber bei der Stadtverwaltung abholen. Wer seine Geschäftstfahrzeuge damit ausstatten möchte, schreibt bitte bis spätestens Freitag, den 6. März 2020, eine E-Mail an valerie.dubiel@wolfenbuette.de mit der Anzahl, der Größe (DIN-lang oder A4), und der gewünschten Farbe (schwarz, weiß, gelb, rot oder blau).
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