Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ist in Niedersachsen überwiegend umsetzbar




Der Nds. Städtetag und der Nds. Städte- und Gemeindebund haben ihre Mitglieder befragt, wie sie die tatsächliche Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen U-3 Betreuungsplatz (Krippenplatz) auf ihrem Gebiet zum 1. August 2013 einschätzen. An dieser Umfrage der gemeindlichen Spitzenverbände haben sich rund 250 Städte, Gemeinden und Samtgemeinden aus allen Regionen des Landes Niedersachsen beteiligt.

Abgefragt wurde die Einschätzung der Kommunen, ob der ab 1.8.2013 geltende Rechtsanspruch nach dem aktuellen Planungs- und Meldestand überwiegend erfüllt werden kann. Weiterhin wurde abgefragt in welchem Umfang Krippen und Tagespflegeplätze für die Erfüllung des Rechtsanspruchs herangezogen werden. Im Ergebnis stellte sich heraus, dass die meisten, aber längst nicht alle Kommunen davon ausgehen, den Rechtsanspruch sofort vollständig erfüllen zu können.

Im Einzelnen zeigt sich ein differenziertes Bild. Die konkrete Situation in den einzelnen Gemeinden ist sehr unterschiedlich. Im Mitgliederbereich des Städte- und Gemeindebundes erwarten knapp zwanzig Prozent (38 von 181 antwortenden Städten, Gemeinden und Samtgemeinden), im Bereich des Städtetages knapp dreißig Prozent (19 von 70 Antworten) Anfangsprobleme bei der Erfüllung des Rechtsanspruchs.

In kleineren Städten und Gemeinden handelt es sich bei der Anzahl fehlender Plätze zum Teil um relativ geringe absolute Zahlen. Von den größeren Städten und aus den Ballungsräumen wird über eine deutlich höhere Nachfrage berichtet, die zum Teil weit über die ursprüngliche Zielmarke von 35 % hinausgeht. Werte von 50 % sind dabei keine Seltenheit. Nach Einschätzung dieser Städte und Gemeinden wird dies dazu führen, dass nicht in jedem Einzelfall ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen wird. Zudem sind hier die kurzfristigen Möglichkeiten für die Schaffung zusätzlicher Plätze vielfach ausgeschöpft. Geeignete Grundstücke oder Gebäude lassen sich nur noch mit erheblich höherem Aufwand finden. Hinzu kommt in einigen Städten auch schon ein Mangel an Fachkräften.

Dr. Marco Trips, Präsident des Städte- und Gemeindebundes, fasste das Ergebnis der Eilumfrage wie folgt zusammen: „Die Bürgermeister haben uns bestätigt, dass das große Versprechen, welches der Bund und die Länder im Jahr 2007 den Bürgerinnen und Bürgern gemacht haben, ab 1.8.2013 einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz einzuführen, sich überwiegend rechtzeitig durch die Städte und Gemeinden wird umsetzen lassen. Teilweise dürfte es dabei allerdings nach örtlicher Einschätzung zunächst zu Versorgungsengpässen kommen.“

Der Geschäftsführer des Nds. Städtetages, Christian A. Geiger, erklärte, dass in vielen Bereichen des Landes der Ausbau des Krippenangebots derzeit noch ungebrochen fortgesetzt werde. Er wies allerdings auch darauf hin, dass es im Einzelfall bei der Platzzuweisung auch Abstriche am elterlichen Wunsch- und Wahlrecht geben könne. Christian A. Geiger: „Ob der Rechtsanspruch flächendeckend entsprechend den Wünschen der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten umgesetzt werden kann, wird nicht garantiert werden können. Sollte es im Einzelfall zu Defiziten bei der Versorgung kommen, wird man zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auch auf Plätze in der Kindertagespflege (Tagesmütter) zurückgreifen müssen und können. Bereits heute werden mehr als 20°% der Betreuungsplätze in Niedersachsen in qualitativ hochwertigen Tagespflegeplätzen gestellt.“

Sowohl Dr. Marco Trips vom NSGB als auch Geschäftsführer Christian A. Geiger vom NST wiesen auf das massive finanzielle Engagement der Kommunen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs hin. Beide erklärten übereinstimmend: „Die Kommunen in Niedersachsen haben seit 2007 massive Investitionen in den Ausbau des Systems der U-3 Kinderbetreuung getätigt. Die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden  als Einrichtungsträger und als Garanten des Rechtsanspruchs werden darüber hinaus mit noch deutlich auszuweitender Unterstützung des Landes erhebliche Finanzmittel aufbringen müssen, um den Betrieb der Kinderkrippen sicherstellen zu können. Mittlerweile ist die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kindergarten, Kinderkrippe und Hort) in vielen Gemeinden die größte Haushaltsposition. Damit wird deutlich, wie kinderfreundlich die Städte und Gemeinden  in Niedersachsen sind.


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