Die Finanzämter in Niedersachsen überprüfen in Kürze die Einkünfte von Rentnerinnen und Rentnern, die bislang keine Steuererklärungen für die Kalenderjahre 2005 bis 2010 abgegeben haben. Auf Grundlage der elektronisch übermittelten Rentenbezugsmitteilungen und weiterer elektronischer Daten wird maschinell ermittelt, in welchen Fällen voraussichtlich eine Steuererklärung abzugeben ist. Hierdurch wird gewährleistet, dass nur diejenigen, die auch nach dem Alterseinkünftegesetz erklärungspflichtig sind, eine entsprechende Aufforderung erhalten. Hierüber wurde bereits wiederholt allgemein informiert.
Die Betroffenen erhalten maschinell erstellte Anschreiben. Bei der Adressierung der Schreiben wird auf die Daten der Rentenbezugsmitteilungen für das Jahr 2010 zurückgegriffen. Daher kann es in Einzelfällen leider vorkommen, dass Schreiben an zwischenzeitlich Verstorbene adressiert werden. Weiterhin werden Ehegatten immer einzeln angeschrieben, um das Steuergeheimnis zu wahren. Hierfür wird um Verständnis gebeten.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen stehen weitere Informationen zum Alterseinkünftegesetz sowie die Broschüre „Besteuerung von Alterseinkünften" zur Verfügung (http://www.bundesfinanzministerium.de - Rubrik „Service" - „Publikationen" - „Broschüren / Bestellservice"). Ein „Rentenmerkblatt" sowie die Broschüre „Steuertipps - Informationsbroschüre für Senioren" können auf der Internetseite www.ofd.niedersachsen.de - Rubrik „Aktuelles und Service" - „Steuermerkblätter und Broschüren" - „Informationen für behinderte Menschen, Rentner und Erben" abgerufen werden.
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